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Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Fernmeldesatelliten-Organisation für die Seeschifffahrt (INMARSAT)

Erstellt am: 11.10.2005 | Stand des Wissens: 11.10.2005
Zitiert als:   [INMAR76]
Art:   Abkommen
Geltungsbereich:   International
Status:   Verabschiedet
Legislative:   .
Datum des Inkrafttretens:   1976/09/03
Das Übereinkommen ist
in Anbetracht des in der Entschliessung 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsatzes, dass Nachrichtenverbindungen durch Satelliten so bald wie möglich allen Völkern auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung weltweit zur Verfügung stehen sollen,

in Anbetracht der einschlägigen Bestimmungen des am 27. Januar 1967 geschlossenen Weltraumvertrag,


im Hinblick darauf, dass ein sehr grosser Teil des Welthandels auf Schiffe angewiesen ist,

in dem Bewusstsein, dass durch den Einsatz von Satelliten die Seenot- und Sicherheitsfunksysteme sowie die Nachrichtenverbindungen zwischen Schiffen, zwischen Schiffen und ihrer Geschäftsleitung und zwischen Besatzung oder Fahrgästen an Bord und Personen an Land erheblich verbessert werden können,

in der Erkenntnis, dass zu einem Fernmeldesatellitensystem bewegliche Erdefunkstellen und Erdefunkstellen an Land sowie das Weltraumsegment gehören,

in Bekräftigung der Tatsache, dass ein Seefunksatellitensystem zum Nutzen der Luftfahrzeuge aller Staaten auch für Flugverbindungen offen ist
geschlossen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?169361

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 05:51:53