Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände

Erstellt am: 29.09.2005 | Stand des Wissens: 29.09.2005
Zitiert als:   [BGBl72]
Art:   Abkommen
Geltungsbereich:   International
Status:   Verabschiedet
Legislative:   USA, UdSSR, GB
Datum des Inkrafttretens:   1972/03/29
29.03.1972 - BGBl. 1975 II S. 1210 ff.

Das Übereinkommen wurde in Anerkennung des gemeinsamen Interesses der gesamten Menschheit an der Förderung der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu friedlichen Zwecken;

eingedenk des Vertrags über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (168212);

unter Berücksichtigung dessen, dass trotz der von den mit dem Start von Weltraumgegenständen befassten Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen zu treffenden Vorsichtsmassnahmen gelegentlich Schäden durch derartige Gegenstände verursacht werden können;

in Erkenntnis der Notwendigkeit, wirksame völkerrechtliche Regeln und Verfahren hinsichtlich der Haftung für durch Weltraumgegenstände verursachte Schäden zu erarbeiten
und insbesondere die rasche Leistung eines vollständigen und angemessenen Schadensersatzes nach diesem Übereinkommen an die Geschädigten sicherzustellen;

in der Überzeugung, dass die Schaffung solcher Regeln und Verfahren zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu friedlichen Zwecken beitragen wird geschlossen.

für Deutschland in Kraft seit dem 18.12.1975

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?168227

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 14:43:43