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Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Erstellt am: 29.09.2005 | Stand des Wissens: 29.09.2005
Zitiert als:   [BGBl68]
Art:   Abkommen
Geltungsbereich:   International
Status:   Verabschiedet
Legislative:   USA, UdSSR, Großbritannien
Datum des Inkrafttretens:   1968/04/22
22.04.1968 - BGBl. 1971 II S. 237 ff.

Das Übereinkommen wurde:

Eingedenk der großen Bedeutung des Vertrags über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Mondvertrag 168212) - eines Vertrags, der die Gewährung jeder möglichen Hilfe an Raumfahrer bei Unfall oder wenn in Not oder bei einer Notlandung, ihre sofortige und unbehelligte Rückführung sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen vorsieht,

Gewillt, diese Verpflichtungen weiterzuentwickeln und auszugestalten,

In dem Wunsch, die internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraums zu fördern,

Bewegt von Gefühlen der Menschlichkeit geschlossen.


Für Deutschland in Kraft seit dem 17.02.1972

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?168220

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 07:30:34