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Reduzierte Lärmminderung durch offenporigen Asphalt bei Berücksichtigung des Lkw-Verkehrs

Erstellt am: 20.06.2005
Autoren:   Grigo, Reiner, Dr.
Erscheinungsjahr / -datum:   2004/05
Veröffentlicht in:   Straße und Autobahn
Ausgabe / Auflage:   Nr. 5
Herausgeber:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Verlag / Ort:   Kirschbaum Verlag GmbH, Bonn
Seiten:   S. 269-274
Zitiert als:   [Grig04]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   0039-2162
Sonstige Informationen:   Lärmminderungsbeträge von 4 und 5 dB(A) durch offenporige Asphalte sind in Richtlinien in Deutschland allgemein gültig fixiert. Sie sind messtechnisch nur für Pkw nachgewiesen und gelten daher nicht immer. Da bei Lkw das Motorgeräusch eine größere Bedeutung als bei Pkw hat und auch die Rollgeräuschanregung und Reifenstruktur anders ist, können Minderungserfolge der Rollgeräusche bei Pkw sich bei Lkw nicht so deutlich auswirken. Die in der Fachliteratur veröffentlichten Daten lassen die Pegelminderung für reale gemischte Verkehre Pkw/Lkw berechenbar machen; es ergeben sich insbesondere für den Nachtzeitraum mit dominierendem Lkw-Anteil auf Autobahnen deutlich geringere Pegelsenkungen durch lärmmindernde Beläge von unter 1 dB(A). Für eine realitätsnähere Beurteilung der Auswirkung lärmmindernder Beläge werden Vorschläge für eine Aktualisierung der RLS90 formuliert.
Text entspricht der Kurzfassung des Berichts.

Anmerkung:
Die tatsächliche lärmmindere Wirkung offenporiger Asphaltbeläge wird vor allem in Hinblick auf die Wirkung bei Lkw z.T. kontrovers diskutiert. In [Figg04] und [BeBe05] wird von teilweise unzutreffenden Grundannahmen im oben beschriebenen Bericht gesprochen, die eine zu dramatische Darstellung über den Einfluss von Lkw-Emissionen auf den DStrO-Wert gibt.

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
  • dB(A)Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?150914

Gedruckt am Samstag, 4. Mai 2024 09:56:20