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Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen

Erstellt am: 12.05.2005 | Stand des Wissens: 12.05.2005
Zitiert als:   [RPS89/96]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Ausgabe: 1989/1996
Auch bei sorgfältiger Planung und fehlerfreiem Entwurf von Straßen kann nicht ausgeschlossen werden, daß Fahrzeuge von der Straße abkommen und dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen regeln, bei welchen Randbedingungen (Straßenart, Art der Gefährdung, zulässige Geschwindigkeit, Abkommenswahrscheinlichkeit bzw. Unfallhäufigkeit) passive Schutzeinrichtungen vorzusehen und wie sie auszubilden sind. Im einzelnen werden die Grundsätze und Kriterien für den Einsatz von passiven Schutzeinrichtungen erläutert, die zugelassenen Typen (Stahlschutzplanken, Gleitwände, Anpralldämpfer) vorgestellt - und in Abhängigkeit vom Einsatzort (Fahrbahnrand, Mittel- und Trennstreifen, Schilderbrücken, Brücken und Ingenieurbauwerke) - die konstruktive Ausbildung schwerpunktmäßig von Stahlschutzplanken ausführlich beschrieben. Das abschließende Kapitel enthält ergänzend Ausführungen zu 'Einbau und Wartung'.
[Text entspricht der Kurzfassung der Richtlinie in FGSV-Nr. 343]

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?144116

Gedruckt am Sonntag, 28. April 2024 18:17:13