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Externe Gefahren für den Luftverkehr (Sabotage, Abschuss und Stoerung)

Erstellt am: 01.03.2005 | Stand des Wissens: 10.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Externe Gefahren für den Luftverkehr ergeben sich aus Sabotage, Abschuss oder Störungen.

Zu Sabotage (mit terroristischem Hintergrund) zählt die Manipulation des Fluggerätes. Durch vorsätzliche Beschädigung kann die Sicherheit der Flugdurchführung gefährdet sein und zum Absturz beziehungsweise auch zum Tod der Passagiere führen. Zur Verhinderung einer Manipulation muss unautorisierten Personen der Zugang zu den Betriebsflächen eines Flughafens unmöglich gemacht werden. Diese Maßnahme sowie die Kontrolle der Flugpassagiere soll verhindern, dass Sprengstoff an Bord von Flugzeugen gelangen kann oder technische Einrichtungen verändert werden. Immer wieder ist es in der Geschichte der Zivilluftfahrt durch die Zündung von Bomben in Verkehrsflugzeugen zum Absturz gekommen. Hiervon betroffen waren insbesondere die staatlichen Luftfahrtunternehmen, da sich die Anschläge in der Vergangenheit primär gegen einen Staat und daher gegen die entsprechenden Fluggesellschaften richteten. Zu den bekanntesten Vorfällen zählt dabei der Absturz einer Boeing 747 der US-amerikanischen Fluglinie Pan Am im Jahr 1988 über Lockerbie, England. Ein anderes Beispiel sind die zwei zeitgleichen Anschläge auf russische Passagiermaschinen im Jahr 2004, die von den Behörden tschetschenischen Terroristen zugeschrieben wurden.
Luftfahrzeuge stellen ein geeignetes Ziel dar, weil sie während des Fluges durch die Explosion in aller Regel zum Absturz gelangen und das Unglück in den Medien öffentlichkeitswirksam verbreitet wird. Das Ziel terroristischer Gruppierungen, Angst und Schrecken zu verbreiten, wird damit befördert.

Grundsätzlich unterscheidet man bei Abschüssen von Luftfahrzeugen den vorsätzlichen und der versehentlichen Abschuss infolge einer Verwechslung. In der Vergangenheit gab es drei besonders tragische Zwischenfälle, bei den durch Verwechslung Passagierflugzeuge durch militärische Raketen zum Abschuss kamen. Dabei kamen bei den drei Unglücken alle Passagiere ums Leben.
Unter den drei schwersten Unfällen dieser Kategorie war der Vorfall mit einer Boeing 747 der Korean Air Lines. Sie war im Jahr 1983 auf einem Langstreckenflug nach Seoul in den russischen Luftraum eingedrungen. Daraufhin feuerten Abfangjäger Raketen, durch deren Treffer das Flugzeug zum Absturz gelangte. Ferner wurde im Jahr 1982 ein Airbus A300 der Iran Air auf einem Linienflug nach Dubai über dem indischen Ozean von zwei Boden-Luft-Raketen getroffen, die nach einer Verwechslung des Flugziels von einem Kriegsschiff der US-Marine abgefeuert worden war. Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Oktober 2001, als eine Tupolew Tu-154M aus Israel kommend über dem Schwarzen Meer von einer ukrainischen Rakete getroffen wurde. Sie war innerhalb einer Militärübung abgefeuert worden und hatte schließlich fälschlicherweise das Passagierflugzeug als Ziel aufgefasst. Im Juli 2014 wurde eine Boeing 777 der Malaysia-Airlines auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur von einer Flugabwehrrakete, abgefeuert im Ukrainekrieg, abgeschossen.
Durch die Verfügbarkeit bautechnisch kleiner und günstiger Waffensysteme, die gegen Flugziele eingesetzt werden können, besteht für terroristische Gruppierungen die Möglichkeit, Passagierflugzeuge zu beschießen. Einfache Transport- und Beschaffungsmöglichkeiten von schultergefeuerten Boden-Luft-Raketen (meistens wärmesuchend) haben zur Verbreitung der Systeme beigetragen. Die Gefahr des Abschusses ist bei erdnahen Flugphasen (Start und Landung) am größten. In der jüngeren Vergangenheit sind dabei zwei Vorfälle eingetreten, bei denen Flugzeuge des kommerziellen Luftverkehrs angegriffen worden sind.
Im Jahr 2002 wurde ein israelisches Charterflugzeug beim Start in Mombasa mit zwei schultergefeuerten Waffen beschossen. Beide Raketen verfehlten ihr Ziel. Ein Jahr später wurde nach dem Start in Bagdad eine Frachtmaschine des Express-Frachtunternehmens DHL von einer wärmesuchenden Rakete getroffen. Trotz erheblicher Beschädigung gelang es der dreiköpfigen Besatzung wieder sicher zum Flughafen zurückzukehren (vgl. Synthesebericht "Eigenschutzsysteme für externe Gefahren in der Zivilluftfahrt" in gleichnamiger Wissenslandkarte).

Eine Gefahr für den Luftverkehr ist zudem durch die Störmöglichkeit der Navigationsinfrastruktur gegeben. Es ist möglich, Funkfeuer für den Streckenflugverkehr oder Landehilfen durch gezielte Maßnahmen zu stören und damit den Verkehr zu gefährden. Insbesondere durch die Verwendung von Satellitennavigationssystemen, die über eine vergleichsweise geringe Sendeleistung verfügen, besteht die Gefahr, eine Positionsungenauigkeit zu erhalten, die den Luftverkehr zum Erliegen bringen könnte (vgl. Synthesebericht "Mutwillige Störung von Satellitennavigationssignalen" in der Wissenslandkarte "Satellitennavigation").
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit (Security) (Stand des Wissens: 15.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?132104
Weiterführende Literatur
[FAA01e] o.A. Criminal Acts Against Aviation 2001, 2001/06

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?133749

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 07:43:51