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Praxistest zur Umsetzung des UN ECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Zusammenhang (Deutschland-Polen)

Praxistest zur Umsetzung des UN ECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Zusammenhang (Deutschland-Polen)

  Ziel / Zweck
Ziel des Forschungsvorhabens war es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Verfahren für grenzüberschreitende Beteiligung zwischen Deutschland und Polen zu entwickeln als auch praktisch zu erproben. Hierzu wurde eine Bearbeitung in drei Schritten gewählt. Zu Beginn stand die Entwicklung einer Verfahrenskonzeption, die im Anschluss praktisch erprobt wurde. Abschließend fand eine Optimierung der Verfahrenskonzeption statt.

Methodik und Durchführung
  • Datenanalyse
  • Fallstudie
  • Befragung
  • andere Methodik

  • praktische Erprobung der Verfahrenskonzeption
  • anschließende wissenschaftliche Auswertung


Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Der Praxistest hat ergeben, dass folgende Bestandteile für eine grenzüberschreitende UVP als wesentlich definiert werden können:
  • Die polnischen Seite soll frühzeitig über ein UVP-pflichtiges Projekt benachrichtigt werden. 
  • Die polnische Seite soll am Scoping-Termin beteiligt werden.
  • Erarbeitung einer UVP-Dokumentation mit den Angaben über die Umweltauswirkungen des Projekts, in dem die Sachverhalte von grenzüberschreitender Bedeutung eindeutig erkennbar sind und in gleicher Ausführlichkeit dargestellt werden wie die entsprechenden Sachverhalte, die das deutsche Gebiet betreffen. Dies gilt entsprechend auch für weitere im Verfahren zu erstellende Dokumente.
  • Die für die grenzüberschreitende Beteiligung relevanten Dokumente und Schriftstücke sollen ins Polnische übersetzt werden.
  • Übermittlung der UVP-Dokumentation an das polnische Umweltministerium und Durchführung der auf polnischem Gebiet durchzuführenden Schritte der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durch die polnische Seite.
  • Bedarfsweise Durchführung von Informationsveranstaltungen für die polnische Öffentlichkeit.
  • Beteiligung bilateraler Gremien.
  • Durchführung eines zweisprachigen Erörterungstermins unter Einladung der polnischen Verfahrensbeteiligten sowie der im Verfahren beteiligten bilateralen Gremien.
  • Bedarfsweise Durchführung von Konsultationen auf Regierungsebene.
  • Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und Berücksichtigung der Ergebnisse der grenzüberschreitenden UVP bei der Entscheidung über das Projekt auch unter Berücksichtigung von Anforderungen aus bilateralen Vereinbarungen sowie nachvollziehbare Dokumentation der Berücksichtigung der Ergebnisse der grenzüberschreitenden UVP.
  • Bedarfsweise Übermittlung zusätzlicher Informationen und etwaige Beratungen vor Durchführung des Projekts.
  • Bedarfsweise Festlegung von Kontrollen insbesondere zur Überwachung schwer prognostizierbarer grenzüberschreitender Umweltauswirkungen des Projekts.
Abschließend ist festzustellen, dass dieses Forschungsvorhaben über eine allgemeine Pilotanwendung hinaus zu Ergebnissen gelangt ist, welche als fundierte Basis für weitere Verhandlungen über bzw. zur Durchführung weiterer Verfahren mit grenzüberschreitender UVP dienen. Zudem bildet es die Grundlage für die "Empfehlungen für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwischen Deutschland und Polen".
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Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?125027

Gedruckt am Montag, 29. April 2024 22:40:05