Forschungsinformationssystem des BMVI

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Die Einführung des AnrufBus im ÖPNV

Erstellt am: 20.09.2002
Autoren:   Mehlert, Christian, Dr.-Ing.
Erscheinungsjahr / -datum:   2001
Veröffentlicht in:   Schriftenreihe Verkehr und Technik
Ausgabe / Auflage:   Band 91
Verlag / Ort:   Erich Schmidt Verlag Bielefeld
Zitiert als:   [Mehl01]
Art der Veröffentlichung:   Monographie
Sprache:   deutsch

Glossar

  • AnruflinientaxiDas Anruflinientaxi verkehrt nur nach rechtzeitiger Anmeldung des Fahrgastes nach einem im Voraus veröffentlichten Fahrplan zwischen den vom Reisenden gewünschten Haltestellen.
  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?11687

Gedruckt am Freitag, 3. Mai 2024 14:01:01