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Die Politik als Akteur des nichtmotorisierten Verkehrs

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 18.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Von der Politik geht ein entscheidender Impuls zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland aus. Sie richtet sich auf die Attraktivierung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs sowie auf die Stärkung des Umweltverbundes, der nichtmotorisierten Individualverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zusammenfasst.
Die Politik ist unter anderem für die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens verantwortlich. In diesem Bereich sind insbesondere die in der Vergangenheit durchgeführten Novellierungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu nennen.
Außerdem stellt die Politik die finanziellen Mittel bereit, um die Belange des Nichtmotorisierten Individualverkehrs zu fördern. Um eine konsequente Radverkehrsförderung zu gewährleisten, wurde von diversen Interessenverbänden zusätzlich ein Bundesradverkehrsplan gefordert, der Teil des Bundesverkehrswegeplanes sein sollte [BMVBW98h; BMVBS07x]. Diese Forderung wurde mit der Veröffentlichung und Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans [BMVBW02c, BMVBS12q] erfüllt.
Ferner ist die Politik auf Bundesebene für den Aufbau und die Finanzierung eines hochwertigen Radfernwegenetzes verantwortlich. Dies sollte prinzipiell entlang aller Bundesstraßen verlaufen und mit zentralen Serviceeinrichtungen ausgestattet sein, was vielfach von Seiten der Politik aus rechtlichen und sachlichen Gründen als nicht zu realisieren eingestuft wird [BMVBW98h].
Darüber hinaus schafft die Politik auf Landes- und Bundesebene die Voraussetzung für die Radverkehrsforschung, indem sie Finanzmittel für einschlägige Forschungsaufträge bereitstellt. Hierunter sind aktuell unter anderem [UBA13] und [BASt12a] zu nennen. Außerdem kann sie steuerrechtliche Hemmnisse für eine Fahrradnutzung beseitigen, beziehungsweise steuerrechtliche Anreize hierfür generieren [BMVBW98h]. Vor allem auf Bundesebene spielt die Förderung "[...] innovativer und übertragbarer Projekte und Modellvorhaben [...]" eine besondere Rolle [BMVBS12q, S. 69].
Da der Radverkehr im Rahmen der Subsidiarität vor allem in den Städten und Gemeinden organisiert wird, kommt der kommunalen Radverkehrspolitik eine besondere Rolle zu, um unter anderem die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur- und Serviceeinrichtungen zu gewährleisten und ein insgesamt günstiges "Fahrradklima" zu unterstützen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Nichtmotorisierter Individualverkehr (Stand des Wissens: 06.03.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?481394
Literatur
[BASt12a] BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, IVU Umwelt GmbH, Baier, R., Schuckließ, W., Jachtmann, Y., Diegmann, V., Mahlau, A., Gässler, G. Einsparpotenziale des Stadtverkehrs, 2012/06
[BMVBS07x] Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland 2007, 2007
[BMVBS12q] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2020, Berlin, 2012/10
[BMVBW02c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012, 2002/04
[BMVBW98h] o.A. Erster Bericht der Bundesregierung über die Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998/03
[UBA13] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, Gerd-Axel, Becker, Udo, Böhmer, Thomas, Richter, Falk, Wittwer, Rico Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz, veröffentlicht in TEXTE, Ausgabe/Auflage 19/2013, Dessau-Roßlau, 2013/03, ISBN/ISSN 1862-4804
Weiterführende Literatur
[UBA18g] Bauer, U.; , Hertel, M.;, Buchmann, L.;, Frehn, M.; Spott, M. Geht doch! - Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie, veröffentlicht in UBA-TEXTE, Ausgabe/Auflage 75/2018, Umweltbundesamt / Dessau-Roßlau, 2018/10, ISBN/ISSN 1862- 4359
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Glossar
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Bundesverkehrswegeplan
Als Instrument einer mittel- bis langfristigen Investitionsrahmenplanung für den Erhalt und Ersatz bundeseigener Verkehrsinfrastruktur erfasst der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) das zwecks zielgerichteter Ausgestaltung sowie Erweiterung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Schienenwegen des Bundes erforderliche Finanzierungsvolumen. Auf Basis verkehrsträgerübergreifender Prognosen findet in diesem Zusammenhang eine Priorisierung vorgesehener Neu- und Ausbauprojekte gemäß ihrer gesamtwirtschaftlichen Bewertung sowie ökologischer und raumordnerischer Einschätzungen statt. Grundsätzlich wird infolgedessen zwischen "vordinglichem Bedarf" (VB) und "weiterem Bedarf" (WB) unterschieden.

Der BVWP tritt auf Beschluss des Bundeskabinetts in Kraft und umfasst jeweils einen Zeithorizont von circa zehn bis 15 Jahren. Seit 1973 sind bereits sechs konsekutive Verkehrswegepläne verabschiedet worden. Der letzten, dem Jahr 2016 entstammenden Fortschreibung liegt ein Planungszeitraum bis 2030 und ein Investitionsvolumen in Höhe von 269,6 Milliarden Euro zugrunde, siehe auch gesonderte Wissenslandkarte "Bundesverkehrswegeplanung" hier im Forschungsinformationssystem.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57699

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 14:29:20