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Deutscher Industrie- und Handelstag

Änderungsdatum: 05.08.2003
Der Deutsche Industrie- und Handelstag ist die Spitzenorganisation der 83 Industrie- und Handelskammern (IHK) des Bundesgebietes.
1861 wurde der Allgemeine Deutsche Handelstag als Spitzenorganisation der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Deutschen Bundes gegründet. Sie bestand als DIHT bis zur Eingliederung in die Reichswirtschaftskammer durch das Gesetz von 1934 und wurde am 27.10.1949 neu gegründet. Die in ihm zusammengeschlossenen IHK erhielten durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK vom 18.12.1956 ihre einheitliche Rechtsgrundlage.
Die Aufgaben des DIHT bestehen in der Förderung und Sicherung der Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern. Außerdem sind sie dafür zuständig die Belange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber den Instanzen des Bundes und der Gesetzgebung zu wahren und durchzusetzen. Sie repräsentieren die deutsche Wirtschaft aller Stufen und Branchen und ihre regionalen Gliederungen, und sie sind für die Zusammenarbeit mir den Industrie- und Handelskammern des Auslands, besonders mit den Auslandshandelskammern (AHK) verantwortlich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?52039

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 06:56:09