Forschungsinformationssystem des BMVI

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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Änderungsdatum: 05.08.2003
Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Mit Ausnahme des Handwerks (Handwerkskammern), sind sie als regionale Selbstverwaltungsorganisationen mit Pflichtmitgliedschaften aller gewerblicher Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks organisiert.
Die IHK haben die Aufgabe das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956). Die 83 deutschen IHK sind bundesweit im Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) zusammengeschlossen. Sie können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, begründen und unterhalten; außerdem können sie Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung treffen (sie führen die Lehrlingsrolle für kaufmännische und gewerbliche Lehrlinge und nehmen in diesem Bereich die Lehrabschlussprüfungen ab). Ihnen obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?52038

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 13:07:40