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Akteure in der ÖPNV-Finanzierung

Erstellt am: 30.03.2021 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Europäische Union (EU) gibt durch die Verordnungen eine Richtung des Wettbewerbes auf dem europäischen Verkehrsmarkt vor, welche im Kontext der strukturellen Zusammenhänge bei der Organisation und der Finanzierung des ÖPNV eine entscheidende Rolle spielt. In Bezug auf die Finanzierungsregelungen wird der ÖPNV auch durch EU-Mittel gefördert und ausgebaut.
Die ÖPNV-Finanzierung in Deutschland und ihre Akteure sind komplex und historisch gewachsen. Dadurch sind eine Vielzahl an Mittelgebern an deren Finanzierung beteiligt (vgl. Tabelle 1). Die regional unterschiedlichen Organisationsstrukturen führen zu unterschiedlichen, parallelen Finanzierungsstrukturen. Die Finanzierungsträger sind für die vollständige Finanzierung des ÖPNV in einem räumlich und/oder verkehrlich abgegrenzten Bereich verantwortlich [FGSV20]:
Tabelle_Akteure.jpgTabelle 1: Akteure der ÖPNV-Finanzierung in Deutschland
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zukünftige Finanzierung des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?218979
Literatur
[FGSV20] Lothar H. Fiedler, Carsten Sommer, Oliver Dümmler, Ulrich-Karl Engel, Jürgen Gies, Stefan Groer, Franz Lambrecht, Thomas Petersen, Jochen Sauer, Gregor Waluga, Michael Wendt, Meinhard Zistel Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV, Ausgabe/Auflage 2020, FGSV-Verlag, Köln, 2020
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?519116

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 22:31:15