Bahnkörper
Erstellt am: 19.03.2019 | Änderungsdatum: 09.12.2021
Bei Bahnstrecken, die nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) betrieben werden, werden Strecken in drei Kategorien anhand des Bahnkörpers eingeteilt:
Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Fahrbahnen oder Gehwege eingebettet. Sie nutzen den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer.
Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt.
Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen.
Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Fahrbahnen oder Gehwege eingebettet. Sie nutzen den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer.
Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt.
Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen.