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Anpassungsbedarf an Regelwerke und Infrastruktur

Erstellt am: 26.07.2017 | Stand des Wissens: 17.02.2024
Synthesebericht gehört zu:

Elektrofahrräder unterscheiden sich in einigen Punkten wesentlich von konventionellen Fahrrädern. Diese Eigenschaften sowie auch die daraus resultierenden Potenziale für die Zukunft können unter Umständen veränderte Anforderungen und Anpassungsbedarf an die Radverkehrsanlagen stellen.

Die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht das Potenzial für Wege im Entfernungsbereich von 15 bis 20 Kilometern, wodurch die Bedeutung weiträumiger Verbindungen zunimmt und möglicherweise die Ergänzung der Radverkehrsanlagen um Radschnellverbindungen notwendig wird [SMWA14]. Derzeitig berücksichtigt die Netzplanung für den Alltagsradverkehr Weglängen bis 10 Kilometer [ERA10]. Die höheren Geschwindigkeiten sollten auch Eingang in die entsprechenden Regelwerke, wie zum Beispiel die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) finden, sodass baulich in Zukunft den gestiegenen Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur Rechnung getragen wird. Unter anderem zählen hierzu:
  • Anpassung der zugrunde zu legenden Entwurfsgeschwindigkeit der Radverkehrsanlagen (derzeitig wird innerorts nur auf Radschnellverbindungen auf 25 Kilometer pro Stunde inklusive Zeitverlusten an Knotenpunkten dimensioniert)
  • Konkretisierung geschwindigkeitsabhängiger Entwurfsparameter (zum Beispiel Sicherheitsabstände zum Fußgängerverkehr und zum ruhenden Verkehr, Kurvenradien für den abbiegenden Kfz-Verkehr bei Radverkehrsfurten, Anhaltewege bei nasser Oberfläche)
  • Wahl geeigneter Führungsformen in Abhängigkeit des Geschwindigkeitsniveaus
  •  Ausschlusskriterien für die gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr (insbesondere an Engstellen)
  • Identifizierung von Streckenabschnitten, auf denen verstärkt mit Pedelecs zu rechnen ist mit entsprechenden Anpassungen im Entwurf [ISUP11]
  • Ebene Oberflächen [Difu11]
Aus dem hohen Beschleunigungsvermögen und dem Geschwindigkeitsunterschied zu konventionellen Radfahrern ist häufiger mit Überholvorgängen zu rechnen. Neben den hohen Geschwindigkeiten können deshalb höhere Breiten der Radverkehrsanlagen notwendig werden. Diese sollten neben den Regelwerken auch in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) insbesondere für benutzungspflichtige Radwege und Radfahrstreifen beachtet werden. Höhere Breiten der Radverkehrsanlagen werden ebenfalls gefordert zur Berücksichtigung einer möglichen Zunahme an breiteren Elektrofahrrädern, welche aufgrund der erleichterten Tretunterstützung häufiger für Lasten- und Kindertransporte eingesetzt werden [ISUP11]. In dem Zusammenhang ist weiterhin eine mögliche Aufhebung der Benutzungspflicht für mehrspurige Fahrräder zu diskutieren [Haase11]. Allgemein wird empfohlen, bereits in der Planung nicht von Mindestbreiten auszugehen [NRVP14].

Durch Elektrofahrräder wird der Radverkehr auch in hügeligen Regionen und an Steigungsstrecken attraktiver. In den entsprechenden Städten und Stadtgebieten sollte dies in der Angebotsplanung des Radverkehrs beachtet werden [SMWA14]. Zudem sollte an Steigungsstrecken geprüft werden, ob eine Freigabe zur Nutzung des Gehwegs weiterhin empfohlen werden kann [ISUP11].

Elektrofahrräder sind durch die zusätzlichen, aber auch hochwertigeren Komponenten deutlich teurer in der Anschaffung, weshalb das Thema Diebstahlschutz in den Vordergrund rückt. Die aktuellen Standards für Fahrradhalter in den Hinweisen zum Fahrradparken [FGSV95a] genügen den Anforderungen durch Elektrofahrräder. Die Umsetzung des Standards und die flächenhafte Bereitstellung eines ausreichenden Abstellangebots sind jedoch zu prüfen [ISUP11]. Beispielsweise könnten höherwertige Abstellangebote, wie Fahrradboxen oder bewachte Abstellplätze an wichtigen Zielen oder Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs eingerichtet werden [SMWA14].

Tendenziell zeigte eine Studie, dass eher Jüngere und Pendler auch im Winter ihr Pedelec gleich häufig nutzten [ITD15]. Daher müsste gegebenenfalls die Winterdienstplanung angepasst werden, um die Radinfrastruktur von Schnee und Eis freizuhalten [ISUP11].

Abschließend ergeben sich aus dem höheren Gewicht der Elektrofahrräder Probleme in der Bewältigung von Barrieren. Daher haben Schieberillen an Treppen [ISUP11] und Rampen weiterhin Bedeutung [Haase11].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Aktive Mobilität durch Elektrofahrräder (Stand des Wissens: 08.10.2020)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?355633
Literatur
[Difu11] Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) (Hrsg.) Pedelecs. Rad fahren mit Elektrounterstützung-Integration ins Verkehrssystem, veröffentlicht in Forschung Radverkehr, Ausgabe/Auflage Analysen A-2/2011, 2011
[ERA10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), FGSV Verlag 2010, 2010, ISBN/ISSN 978-3-941790-63-6
[FGSV95a] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise zum Fahrradparken, 1995
[Haase11] Michael Haase Pedelecs - Welche Anforderungen stellen sich an die Infrastruktur?, 2011/10/27
[ISUP11] Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH (ISUP) Auswirkungen aus der Nutzung von Pedelecs auf die Radverkehrsplanung und die dort geltenden Standards unter Einbeziehung der neuen ERA 2010, 2011
[ITD15] Alexander Brandies, Claudia Kämper, Julius Jöhrens, Hinrich Helms, Martina Lienhop, Dirk Thomas Pedelection - Verlagerungs- und Klimaeffekte durch Pedelec-Nutzung im Individualverkehr , 2015/09
[NRVP14] Nationaler Radverkehrsplan (NRVP) (Hrsg.) Unterwegs mit Rückenwind - Pedelecs in Alltag, Logistik und Tourismus, 2014/06/03
[SMWA14] Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr Sachsen (SMWA) (Hrsg.) Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014, 2014
Glossar
Pedelec
Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Begriff für Elektrofahrräder, bei welchen der Fahrer vom Elektroantrieb unterstützt wird, wenn dieser in die Pedale tritt. Das Fahrrad kommt hierbei auf eine Leistung von bis zu 250 Watt, wodurch eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht werden kann.
Laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) sind Pedelecs mit dieser Leistung einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt.
Bei schnellen Pedelecs (S-Klasse) ist dies nicht der Fall. Diese zählen zu den Kleinkrafträdern und können bei einer maximal erlaubten Nenn-Dauerleistung von 500 Watt eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Deshalb sind für diese eine Zulassung sowie ein Versicherungskennzeichen notwendig.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Entwurfsgeschwindigkeit
Die Entwurfsgeschwindigkeit ve ist beim Entwurf von Verkehrswegen ein Richtwert, der zur bautechnischen Bemessung der Wegführung bestimmt wird. Die Entwurfsgeschwindigkeit beeinflusst verschiedene Parameter wie zum Beispiel Kurvenmindestradius, Längs- und Querneigung, Höchstlänge von Geraden, Klothoidenparameter und Kuppen- und Wannenmindesthalbmesser.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?473281

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 17:39:48