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Beteiligung der öffentlichen Hand am Angebot von Übertragungsinfrastrukturen: Praxisbeispiel Breitband in Deutschland

Erstellt am: 25.06.2015 | Stand des Wissens: 23.04.2020
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck

Die Übertragungsinfrastrukturen für schnelle Datenübertragung stellen eine zentrale technische Komponente im Kontext digitaler Dienste und Infrastrukturen dar. Daher kommt auch der Bereitstellung dieser (Basis-)Infrastrukturen eine besondere Bedeutung zu.
Prinzipiell kann das Angebot von Übertragungsinfrastrukturen zum einen ohne eine Beteiligung der öffentlichen Hand (beispielweise durch private Unternehmen oder durch Initiativen privater oder gewerblicher Endnutzer) erfolgen, vergleiche [BBB15, S. 48 ff.]. Zum anderen kann auch die öffentliche Hand durch verschiedene Aktivitäten an Organisationsmodellen für das Angebot beteiligt sein. Dies betrifft unter anderem die Regulierung privater Anbieter, zweckgebundene Zahlungen an private Anbieter oder die Beteiligung am unmittelbaren Angebot von (Vor- oder End-)Produkten. Die letzten beiden Maßnahmen sind unter dem Begriff "Beihilfe" einzuordnen [EU 2013/C 25/01].
Nachfolgend erfolgt ein Fokus auf Organisationsmodelle für Angebote, die (auch) eine Beteiligung der öffentlichen Hand vorsehen. Eine hohe Rationalität für eine solche Beteiligung liegt dann vor, wenn politische Ziele, zum Beispiel im Hinblick auf die räumliche Abdeckung mit schnellem Internet, auf anderem Wege voraussichtlich nicht erreichbar wären. Unter anderem weist die Europäische Kommission in [EU 2013/C 25/01] darauf hin, dass "gezieltes staatliches Handeln im Bereich der Breitbandversorgung [...] dazu beitragen [kann], die "digitale Kluft" zu verringern, wenn in bestimmten Gebieten erschwingliche Breitbanddienste [...] angeboten werden, in anderen hingegen nicht."
Aktivitäten der öffentlichen Hand sollen gemäß [EU 2013/C 25/01] "zu einer besseren beziehungsweise rascheren Breitbandabdeckung und -penetration führen, als dies ohne staatliche Beihilfen der Fall wäre." Im Hinblick auf die räumliche Abdeckung wären Aktivitäten zunächst auf Gebiete auszurichten, die bislang nicht in der erwünschten Qualität abgedeckt sind. In diesem Kontext werden auf europäischer Ebene "weiße Flecken" (bislang schlechte Abdeckung) und "schwarze Flecken" (bislang gute Abdeckung) sowie "graue Flecken" für schnellen Internetzugang (Breitbandnetze, Next Generation Access (NGA)-Netze sowie "ultraschnelle" NGA-Netze) unterschieden.
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Literatur
[BBB15] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bundesbreitbandbüro, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Hrsg.) Leitfaden zum Breitbandausbau, 2015
Weiterführende Literatur
[BMVI20c] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Das Breitbandförderprogramm des Bundes, 2020/03/09
[EU 2013/C 25/01] Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?452574

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 11:34:13