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Akteure der vernetzten Mobilität

Erstellt am: 29.05.2015 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die sich vollziehenden Entwicklungen, die zu mehr multi- und intermodalem Verkehr führen (siehe hierzu die Syntheseberichte "Treiber und Verknüpfungsmöglichkeiten für mehr Multimodalität", "Aktuelle Entwicklungen mit Bedeutung für eine multimodale Verkehrsabwicklung" und "Neue Mobilitätsdienstleistungen und Entwicklungsdynamik des multimodalen Verkehrsverhaltens") sowie damit einhergehende neue Angebote und der Ausbau eines erweiterten Mobilitätsverbundes, bewirken eine Neuorientierungen bei den Verkehrsteilnehmern (Nutzern) und in der Verkehrspolitik. "Es wird Benutzervorteile geben, die neben dem traditionellen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch den individualisierten (überwiegend elektrischen) öffentlichen Verkehr, nämlich flexibles sowie stationsgebundenes Carsharing und Taxen und Mitnahmesysteme möglichst subventionsfrei fördern" [AhKlWi14, S. 20]. Zusätzlich ermöglicht die Nutzung neuer Verleihsysteme wie zum Beispiel das Ausleihen von E-Scootern eine flexiblere individuelle Verlehrsmittelwahl.
In [Gertz13] wird der Begriff Mobilitätsverbund definiert als "[...] die organisatorische Vernetzung von Verkehrsmitteln und Mobilitätsdienstleistungen zur Förderung von Inter- und Multimodalität mit einem Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen als Koordinator" [Gertz13, S. 24]. Aus konzeptioneller Sicht wird dabei der Öffentliche Verkehr (ÖV) mit anderen Mobilitätsdienstleistungen, wie beispielsweise Carsharing oder Fahrradverleihsystemen, zu einem integrierten Mobilitätsangebot verknüpft [vgl. Gertz13, S. 24]. Die Benutzung von E-Scootern kann ebenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden werden.
Der Abbildung 1 kann die Vernetzung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen zu einem Mobilitätsverbund im Kontext verkehrspolitischer Zielvorgaben, die Maximierung eines individualisierten ÖV mit integrierten Mobilitätsangeboten und die Minimierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) mit privaten (auch elektrischen) Fahrzeugen, entnommen werden.

Vernetzung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen zu einem neuen MobilitätsverbundAbbildung 1: Vernetzung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen zu einem neuen Mobilitätsverbund [AhKlWi14, S. 19, Abb. 12]
Für den Mobilitätsverbund sind unter anderem folgende Akteure relevant:
  • Politik, Aufgaben- und Baulastträger,
  • Verkehrsverbünde,
  • Verkehrsunternehmen,
  • alternative Verkehrsdienstleister neuer Mobilitätsangebote,
  • Informationsdienstleister für multimodale Mobilitätsangebote (multimodale Mobilitäts-Apps),
  • Verkehrsteilnehmer als Nutzer multimodaler Mobilitätsangebote sowie
  • Verkehrserzeuger wie Immobilienwirtschaft, Arbeitgeber, Einzelhandel, Dienstleister und Veranstalter.
  • Verleihsysteme (öffentliche, private Dienstleister)
Dabei entwickeln sich zurzeit unterschiedliche Kooperationsmodelle und Formen der Komplementierung der Angebote. Auch die Politik, Besteller und Verkehrsunternehmen analysieren noch die Möglichkeitsräume und Formen der Zusammenarbeit.
Sowohl die Vielzahl der unterschiedlichen Akteure als auch deren zum Teil gegenläufige Interessen und Anforderungen sind nach [BaBiWo13, S. 35] eine Herausforderung bei der Integration von alternativen Mobilitätsangeboten in das Angebot des ÖPNV. In [Gertz13] wird die Auffassung vertreten, dass Unternehmen des ÖV aufgrund ihrer regionalen Verortung und dem vorhandenen Kundenstamm prädestiniert dafür sind, die Vernetzung verschiedener Mobilitätsdienstleistungen zu initiieren und auch zu koordinieren. Die konzeptionelle Lücke vom eigentlichen Kerngeschäft hin zu einem derartigen Prozess wäre bei anderen Akteuren vergleichsweise größer [vgl. Gertz13, S. 25].
Bei der Entwicklung und Bereitstellung vernetzter multi- und intermodaler Mobilitätsangebote sind ferner die Ansprüche verschiedener Nutzergruppen zu berücksichtigen. Um die Exklusion bestimmter Personengruppen zu vermeiden, sind Anforderungen möglichst frühzeitig zum Beispiel durch die Einbindung von Interessensvertretungen zu beachten. So benötigen mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch die Anbieter, weitergehende zusätzliche Informationen zur Planung und Realisierung intermodaler Wege. Nähere Information können der Wissenslandkarte "Einsatz von IuK-Systemen zur Sicherstellung der individuellen Mobilität" entnommen werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzte Mobilität im Personenverkehr (Stand des Wissens: 07.06.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?447113
Literatur
[AhKlWi14] Ahrens, G.-A., Klotzsch, J., Wittwer, R. Autos nutzen statt besitzen. Treiber des multimodalen Verkehrsverbundes, veröffentlicht in ZfAW - Zeitschrift für die gesamte Wertschöpfungskette Automobilwirtschaft, Ausgabe/Auflage 2/2014, 17. Jahrgang, FAW-Verlag, Bamberg, 2014, ISBN/ISSN 1434-1808
[BaBiWo13] Bachem, A., Birgelen, A., Kittler, W. Integration alternativer Verkehre in den Öffentlichen Nahverkehr. Rechtliche Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten und Anforderungen, veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 4/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/04, ISBN/ISSN 0722-8287
[Gertz13] Gertz, C. Auf dem Weg zum Mobilitätsverbund. Wie ÖPNV-Unternehmen und Verbünde die Marktführerschaft bei der Vernetzung von multimodalen Angeboten behalten können., veröffentlicht in Der Nahverkehr. Öffentlicher Personenverkehr in Stadt und Region, Ausgabe/Auflage 11/2013, 31. Jahrgang, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2013/11, ISBN/ISSN 0722-8287
Weiterführende Literatur
[VCÖ15] VCÖ - Verkehrsclub Österreich Multimodale Mobilität erfolgreich umsetzen, veröffentlicht in Mobilität mit Zukunft, VCÖ, Wien, 2015, ISBN/ISSN 3-901204-84-9
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Baulastträger Der Baulastträger ist die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße verantwortliche Institution.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?448850

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 06:40:26