Forschungsinformationssystem des BMVI

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Allgemeines Eisenbahngesetz

Erstellt am: 20.11.2013 | Änderungsdatum: 10.12.2021
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (zum Beispiel Bergbahnen).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?421326

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 22:17:09