Forschungsinformationssystem des BMVI

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Unfalltyp

Änderungsdatum: 22.07.2013
Der Unfalltyp bezeichnet der Verkehrsvorgang bzw. die Konfliktsituation, woraus der Unfall entstanden ist.

Unfalltyp 1: Fahrunfall (F)

Unfalltyp 2: Abbiege-Unfall (AB)

Unfalltyp 3: Einbiegen/ Kreuzen-Unfall (EK)

Unfalltyp 4: Überschreiten-Unfall (ÜS)

Unfalltyp 5: Unfall durch ruhenden Verkehr (RV)

Unfalltyp 6: Unfall im Längsverkehr (LV)

Unfalltyp 7: Sonstiger Unfall

Ob und wie Verkehrsteilnehmer kollidiert sind, also die "Unfallart", ist für die Bestimmung des Unfalltyps nicht von Bedeutung. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehemr, also die polizeilich festgestellte mitwirkende "Unfallursache", spielt für die Bestimmung des Unfalltyps grundsätzlich keine Rolle.

siehe "Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen" - M Uko

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?412883

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 00:23:45