Forschungsinformationssystem des BMVI

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Remanenzkosten

Änderungsdatum: 13.03.2012
Der Begriff Remanenzkosten bezeichnet Kosten, die weiterhin für ein Produkt anfallen, obwohl dieses nicht mehr oder nur noch bedingt hergestellt wird. Außerdem wird der Begriff im Zusammenhang mit den Lohnkosten eines Arbeitnehmers verwendet, wenn dieser in Kurzarbeit angestellt ist. Da die Lohnkosten nicht proportional zu den Arbeitsstunden sinken, treten zusätzliche Kosten, sogenannte Remanenzkosten für den Arbeitgeber, auf.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?382851

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 09:49:43