Forschungsinformationssystem des BMVI

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Carrier's Haulage

Erstellt am: 08.03.2012 | Änderungsdatum: 12.02.2013
Als „Carrier's Haulage”  bezeichnet man Dienstleistungen eines Carriers im Seefrachtgeschäft. Der Carrier organisiert neben dem reinen Seetransport auch den Transport zum bzw. vom Seehafen, den sogenannten Vor- und Nachlauf. In diesem Fall trägt der Carrier die Haftung für den gesamten Transport.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?382094

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 13:57:30