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Bestimmung der Zuteilungsmenge

Erstellt am: 31.05.2011 | Stand des Wissens: 14.04.2022
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Die für die Flüge in-, innerhalb - und aus der EU festgelegte Menge an Emissionszertifikaten bestimmt sich rechnerisch aus der Transportleistung (Tonnenkilometerdaten) des Jahres 2010. Dies galt für das Jahr 2012. Für die Jahre 2013 bis 2023 gab es eine Änderung der Zuteilung. Seither werden die für 2010 berichteten Tonnenkilometer der betroffenen Flüge, mit einem Benchmark multipliziert und der damit errechnete Wert von der bisherigen jährlichen Zuteilungsmenge abgezogen. Ab dem Jahr 2021 wird auf die gekürzte Menge zusätzlich jedes Jahr der lineare Kürzungsfaktor angewendet. Der Kürzungsfaktor entspricht 2,2 Prozent der individuellen jährlichen Zuteilung eines Betreibers im Zeitraum 2017 bis 2020 [DEHSt18d].
Glossar
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[DEHSt18d] Deutsche Emissionshandelsstelle (Hrsg.) Zuteilung 2012 und 2013-2023, 2018/08/30
[MEMO/11/139] Europäische Kommission Questions & Answers on historic aviation emissions and the inclusion of aviation in the EU's Emission Trading System (EU ETS), 2011/03
Glossar
tkm tkm = Tonnenkilometer Die Einheit Tonnenkilometer [tkm] beschreibt die im Rahmen einer Güterbeförderung erbrachte Verkehrsarbeit. Diese definiert sich als Produkt der Gütermenge (Summe der beförderten Güter in Tonnen) und der von dieser dabei zurückgelegten Wegstrecke in km. Verkehrsarbeit [tkm] = Gütermenge [t] * Wegstrecke [km]

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352518

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 21:24:47