Forschungsinformationssystem des BMVI

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Ship Security Plan

Erstellt am: 15.04.2011 | Änderungsdatum: 02.07.2013
Jedes Schiff auf das der ISPS -Code Anwendung findet, muss einen von der Verwaltung genehmigten Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP) an Bord mitführen. Dieser Plan beschreibt u. a. die Verfahren und Maßnahmen, die im Fall eines Angriffs durch Piraten durchzuführen sind.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?348359

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 19:55:03