Ship Security Plan
Erstellt am: 15.04.2011 | Änderungsdatum: 02.07.2013
Jedes Schiff auf das der ISPS -Code Anwendung findet, muss einen von der Verwaltung genehmigten Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP) an Bord mitführen. Dieser Plan beschreibt u. a. die Verfahren und Maßnahmen, die im Fall eines Angriffs durch Piraten durchzuführen sind.