Forschungsinformationssystem des BMVI

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Tonnagesteuer

Erstellt am: 06.02.2003 | Änderungsdatum: 14.12.2010
Die Tonnagesteuer ist eine besondere Art der Gewinnbesteuerung für Reedereiunternehmen. Dabei wird der Gewinn pauschal nach der im Betrieb geführten Tonnage - unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste - ermittelt und pauschal besteuert.

Auf EU-Ebene wurde die Tonnagesteuer als wettbewerbskonform anerkannt. In Deutschland wurde die Tonnagesteuer zu Beginn des Jahres 1999 eingeführt. Sie ist verankert im § 5a EstG.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?33597

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 20:22:50