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Berücksichtigung des Umweltschutzes (BVWP)

Erstellt am: 24.11.2010 | Stand des Wissens: 22.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Das sich der Bundesverkehrswegeplan an sich ändernde Rahmenbedingungen (gesellschaftliche und politische Werte, Wissensfortschritte) anpassen sollte, ist auch eine Berücksichtigung aktueller Umweltaspekte bei dem Verfahren zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes notwendig.
Umweltaspekte wurden bereits in älteren Bundesverkehrswegepläne bei Verkehrsprojekten berücksichtigt. Im Laufe der Jahre haben die Umweltaspekte jedoch in der Bundesverkehrswegeplanung an Bedeutung hinzugewonnen. Die Bewertungsmethodik des BVWP 2003 sah eine Umweltrisikoeinschätzung (URE) mit Pflanzenwelt-, Tierwelt- und Lebensraum-Verträglichkeitseinschätzung (FFH-VE) vor. Diese diente auch als Grundlage für die Neukonzeption der Umweltverträglichkeitsprüfung des BVWP 2030. Sie wurde mit in die Nutzen-Kosten-Analyse aufgenommen.
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung wird der geplante Trassenverlauf auf entstehende (Lärm-) Emissionen sowie eine potenzielle Zerschneidung von Lebensräumen, Hochwassergebieten und anderen Schutzräumen untersucht. Es erfolgt eine Klassifizierung in die Klassen:
  • positive Umweltbetroffenheit,
  • geringe Betroffenheit,
  • mäßige Betroffenheit und
  • starke Betroffenheit [BMVI14y].
Die Umweltverbände kritisieren an dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan, dass die voraussichtlich überlasteten Verkehrsstrecken nicht durch umweltfreundlichere Verkehrsträger entlastet und das allgemeine Verkehrsaufkommen durch alternative Mobilitätslösungen reduziert werden. Stattdessen sei lediglich der Ausbau der belasteten Infrastruktur für eine kurzfristige, lokale Entzerrung der Verkehrssituation vorgesehen [NATU16].
Von Seiten der Projektgegner gibt es Kritik, dass der Schaden durch den Bau der jeweiligen Projekte unterschätzt bzw. zu wenig berücksichtigt werde [RCVU17].
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) (Stand des Wissens: 22.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?27781
Literatur
[BMVI14y] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Entwicklung eines Verfahrens zur Beurteilung umwelt- und naturschutzfachlicher Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturvorhaben - Methodenhandbuch, 2014/03
[NATU16] Bundesverkehrswegeplan 2030 schützt das Klima nicht, 2016/05/23
[RCVU17] Stellungnahme zum BVWP-Entwurf 2030 zur B 51n, Ortsumfahrung Bad-Iburg, 2017/03
Weiterführende Literatur
[UBA04c] Köppel, Johann,, Langenheld, Alexandra,, Peters, Wolfgang,, Wende, Wolfgang, Anforderungen der SUP-Richtlinie an Bundesverkehrswegeplanung und Verkehrsentwicklungsplanung der Länder, 2004, ISBN/ISSN 0722-186X
[BMV03a] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Bundesverkehrswegeplan 2003 , Berlin, 2003
[Wil03] Willeke, Rainer Bundesverkehrswegeplan 2003 - Eine kritische Bestandsaufnahme, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage 11/2003, Hamburg, 2003
[BMV03] Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Projektgruppe Bundesverkehrswegeplanung , Grundzüge der gesamtwirtschaftlichen Bewertungsmethodik Bundesverkehrswegeplan 2003, Berlin, 2002
[UBA10g] Umweltbundesamt Schwerpunkte 2010 - Jahrespublikation des Umweltbundesamtes -, 2010
Glossar
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Nutzen-Kosten-Analyse ist ein Verfahren zur Quantifizierung von Vor- und Nachteilen von öffentlichen Investitionen über monetarisierte Kenngrößen. Dabei werden sämtliche positive Auswirkungen (Erträge, Nutzen) und sämtliche negative Auswirkungen (Kosten) eines Projektes in Geldeinheiten quantifiziert und ermittelt, ob der Saldo größer oder kleiner als Null ist. Es kann auch das Nutzen-Kosten-Verhältnis (Nutzen-Kosten-Quotient) ermittelt werden. Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind in Deutschland bei öffentlichen Maßnahmen haushaltsrechtlich vorgeschrieben und sind als Bewertungsverfahren Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung oder als "Standardisierte Bewertung" Voraussetzung für eine Förderung aus dem GVFG-Großvorhabenprogramm.
Bundesverkehrswegeplan
Als Instrument einer mittel- bis langfristigen Investitionsrahmenplanung für den Erhalt und Ersatz bundeseigener Verkehrsinfrastruktur erfasst der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) das zwecks zielgerichteter Ausgestaltung sowie Erweiterung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Schienenwegen des Bundes erforderliche Finanzierungsvolumen. Auf Basis verkehrsträgerübergreifender Prognosen findet in diesem Zusammenhang eine Priorisierung vorgesehener Neu- und Ausbauprojekte gemäß ihrer gesamtwirtschaftlichen Bewertung sowie ökologischer und raumordnerischer Einschätzungen statt. Grundsätzlich wird infolgedessen zwischen "vordinglichem Bedarf" (VB) und "weiterem Bedarf" (WB) unterschieden.

Der BVWP tritt auf Beschluss des Bundeskabinetts in Kraft und umfasst jeweils einen Zeithorizont von circa zehn bis 15 Jahren. Seit 1973 sind bereits sechs konsekutive Verkehrswegepläne verabschiedet worden. Der letzten, dem Jahr 2016 entstammenden Fortschreibung liegt ein Planungszeitraum bis 2030 und ein Investitionsvolumen in Höhe von 269,6 Milliarden Euro zugrunde, siehe auch gesonderte Wissenslandkarte "Bundesverkehrswegeplanung" hier im Forschungsinformationssystem.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?334138

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 15:08:26