Forschungsinformationssystem des BMVI

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Ausflaggungsproblematik

Änderungsdatum: 27.04.2010
Schiffe werden in das Schiffsregister von Billigflaggenländern (z.B. Panama, Bahamas, Zypern, Singapur) eingetragen. Sie unterliegen dann den gesetzlichen Bestimmungen der Länder (z.B. geringere Besatzungszahl, niedrigere Löhne, Registrierkosten, geringere Sicherheitsstandards usw.) Billigflaggenländer führen meist 'offene Schiffregister', d.h. jeder Reeder kann seine Schiffe dort registrieren lassen. Deutsche Reeder nutzen nur Flaggen der so genannten 'Weißen Liste', die den höchsten Sicherheitsstandards genügen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?313687

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 09:42:41