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Barrierefreie Ausstattung von Straßen und Plätzen

Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Für Menschen mit Mobilitätsbehinderung ist es besonders wichtig, dass Straßen und Plätze übersichtlich gegliedert und deren Nutzung durch Orientierungshilfen und gezielte Informationen erleichtert wird

Innerhalb von Straßenräumen und Plätzen ist eine Vielzahl von Einbauten vorhanden, deren Gestaltung ebenfalls die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung berücksichtigen sollen.

Die Regelbreite eines Seitenraumes beträgt laut [RASt06] und [FGSV02c] 2,50 Meter. Sie setzt sich aus 1,80 Meter Verkehrsraum für zwei zu Fuß Gehende, 0,50 Meter Sicherheitsraum zur Fahrbahn und 0,20 Meter Sicherheitsraum zur angrenzenden Bebauung zusammen. Die gesamte Breite des Seitenraumes sollte einbaufrei gestaltet sein. Für eine ungehinderte Begegnung von zwei mobilitätsbehinderten Personen wird mindestens zwei Meter Verkehrsraum benötigt, so dass sich eine Mindestbreite des Seitenraumes von 2,70 Meter ergibt [HBVA11].

Eine ausreichende Ausleuchtung des Straßenraumes ist insbesondere für Menschen mit Sehbehinderung zum Erkennen von Hindernissen und Informationen und zum Schutz erforderlich. Die Beleuchtung der Gehwege und Plätze ist häufig in die Beleuchtung des gesamten Straßenraumes integriert. Es ist grundsätzlich zwischen der Tagwirkung (Masten und Leuchten) und der Nachtwirkung (Leuchtfarbe, Leuchtdichte, Anordnung der Leuchten) zu unterscheiden. Die Leuchten sind so zu installieren, dass

  • andere Verkehrsteilnehmer*innen auch bei feuchter und nasser Fahrbahn rechtzeitig erkennbar sind,
  • durch Lichtmasten, besonders für Menschen mit Sehbehinderung, keine zusätzlichen Gefahren geschaffen werden,
  • Knotenpunkte, Einengungen, Sperren und Überquerungsstellen ausreichend erkennbar sind und
  • eigens für Personen mit Mobilitätseinschränkung angebrachte Ausschilderungen und Orientierungselemente ausreichend ausgeleuchtet werden. [HBVA11, S. 58 f.].
Schilder, Masten, Parkuhren, Poller, Pflanzkübel und weitere Ausstattungselemente sollen so angeordnet sein, dass eine durchgehend freie Gehwegfläche von mindestens zwei Meter Breite verbleibt.
Die Schilder sollten nach Möglichkeit im Bereich der Breitenzuschläge auf der Innenseite von Gehwegen aufgestellt oder an Wandhaltern installiert werden.
Um Ausstattungselemente des Straßenraumes, wie Lichtmasten, Verkehrs- und Straßenschilder, Pfosten von Lichtsignalanlagen und Poller, bei Dunkelheit besser erkennen und gegebenenfalls ausweichen zu können, sollten diese Ausstattungselemente mit einem hellen Anstrich versehen sein und in einer Höhe von etwa 1,40 Meter bis 1,70 Meter einen circa 100 Millimeter breiten Nachtleucht- und Reflexionsstreifen haben.

Fernsprechanlagen und Notrufeinrichtungen sind behindertengerecht zu gestalten. Auf diese Anlagen ist im Straßenraum durch Hinweisschilder aufmerksam zu machen. Sie sollen in niedriger Höhe angebracht sein, damit sie von Kleinwüchsigen und Rollstuhlfahrer*innen nutzbar sind. Eine Ausstattung entsprechend den Belangen von Gehörlosen und Blinden ist ebenfalls sinnvoll.

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkung ist eine ausreichende Anzahl von behindertengerechten öffentlichen Sanitäranlagen wichtig. Sie sollten in Kernbereichen der Städte in ausreichender Zahl vorhanden (wünschenswerter Abstand circa 350 Meter), ebenerdig angelegt, mühelos durch Rollstuhlfahrer*innen anzufahren sein und folgende Ausstattungen enthalten:
  • automatische Schiebetüren,
  • automatische Beleuchtung,
  • beidseitig mit dem Rollstuhl anfahrbare WC,
  • Stützgriffe am WC,
  • unterfahrbare Waschbecken,
  • für Kleinwüchsige und Kinder geeignet angebrachte Waschbecken, Armaturen, Toiletten, Türgriffe et cetera,
  • Babywickelflächen sowie
  • Notrufeinrichtungen.
Insbesondere für Menschen mit Gehbehinderung sind leicht nutzbare Verweilplätze zum Ausruhen sowohl auf Spazierwegen als auch auf Wegen, die zum Einkauf dienen, erforderlich. Hierbei kann es sich um Nischen an Gehwegen, Podesten in Treppen- und Rampenanlagen und auch um breite Fahrbahnteiler handeln. Eine ausreichende Ausstattung dieser Zonen mit Sitzgelegenheiten ist zielführend, wobei die Flächen so groß bemessen sein sollen, dass neben den Bänken Platz für Rollstühle oder Kinderwagen verbleibt.

Papierkörbe, Briefkästen, Automaten, Ladesäulen für E-Autos sind auf befestigten Flächen so aufzustellen, dass sie auch für Menschen mit Behinderung gut erreichbar sind, wobei die Einwurf- beziehungsweise Einsteckhöhe bei Briefkästen, Münzeinwürfen beziehungsweise Codekartenschlitzen, Papierkörben und Ladesäulen zwischen 0,85 Meter und 1,05 Meter liegen sollte [Null19]. Automaten sind möglichst unterfahrbar, das heißt nicht in die Wand versenkt, anzuordnen und mit einer Bewegungsfläche von 1,50 Meter x 1,50 Meter auszustatten.

Informationstafeln und Stadtpläne - auch mit großer vertikaler Ausdehnung - müssen für Rollstuhlfahrer*innen gut erreichbar und lesbar sein. Ein stufenloser Zugang sowie ein bequemes Umfahren der Tafeln mit dem Rollstuhl ist zu gewährleisten.

Kioske, Schalter, Verkaufs- und Informationsstände sind mit unterfahrbaren Theken auszustatten, um Rollstuhlbenutzer*innen die Möglichkeit zu bieten, die Theke senkrecht anzufahren.
Die unterfahrbare Höhe darf dabei das Maß von 0,70 Meter nicht unterschreiten. Besser eignet sich eine Höhe von 0,80 Meter, damit Gegenstände wie Taschen, Beutel und so weiter trotz des Unterfahrens auf dem Schoß abgelegt werden können.

Brunnen, Hochbeete, Spiel- und Sportanlagen können so gestaltet werden, dass sie Menschen mit Behinderung Erlebnisqualität bieten und zur Kommunikation motivieren.
Brunnen und Skulpturen sind deshalb auf einem Sockel anzuordnen; der äußere Rand der Figuren sollte für Rollstuhlbenutzer*innen unterfahrbar sein.
Da Blinde auf das Ertasten von Blättern und Blüten sowie auf den Geruchssinn angewiesen sind, empfiehlt es sich, an geeigneten Stellen für Pflanzen und Blumen Hochbeete mit einer Höhe von etwa 0,80 Meter bis 0,90 Meter anzulegen.
Spiel- und Sportanlagen im öffentlichen Straßenraum sollen um solche Geräte ergänzt werden, die auch Menschen mit Behinderung eine Benutzung gestatten. Ein Sandkasten auf Ständern ermöglicht zum Beispiel rollstuhlfahrenden Kindern das Spielen mit Sand. Ebenso eignen sich Sportarten wie Tischtennis und Großfigurenschach für Rollstuhlbenutzer*innen.

Zum Kennenlernen einer Stadt bietet sich an, Baudenkmäler und Sehenswürdigkeiten mit Informationentafeln, die Erläuterungen in Blindenschrift enthalten, zu versehen. Mit ertastbaren Städtebaumodellen können Menschen mit Sehbehinderung und Blinden historische Anlagen gut verständlich gemacht werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Barrierefreie Mobilität (Stand des Wissens: 07.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?289388
Literatur
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[HBVA11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011/06
[Null19] Nullbarriere.de (Hrsg.) DIN 18040-3 Infrastrukturelemente, Ausstattung, Möblierung im Verkehrs- und Freiraum, 2019
[RASt06] Baier, Reinhold, et al. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06, Ausgabe/Auflage 2006, Köln, 2007, ISBN/ISSN 978-3-939715-21-4
Weiterführende Literatur
[BMVBW00d] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums - Ein Handbuch für Planer und Praktiker, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage Heft 54, 2. neubearbeitete Auflage, 2000
[BMVBW97] Machule, Dittmar,, Echterhoff, Wilfried,, Ackermann, K., Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen des ÖPNV, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage Heft 51, 1997
[DBV97] König, Volker Handbuch über die blinden- und sehbehindertengerechte Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung , Ausgabe/Auflage 1. Auflage, 1997
[Hemp95] Hempel, E. Planungsgrundlagen – Städtebauliche, bautechnische und brandschutztechnische Forderungen an Wohn-, Pflege- und Betreuungsstätten für Senioren bzw. Behinderte, veröffentlicht in Barrierefreies Planen und Bauen im Freistaat Sachsen, Ausgabe/Auflage Heft 4, Dresden, 1995

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?30970

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 13:18:27