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Barrierefreie Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden

Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Bei einer Trennung der Verkehrssysteme in verschiedene Ebenen (zum Beispiel durch Fußgängerunterführungen oder -brücken) sind in der Regel Treppen erforderlich.
Treppen bilden jedoch für viele, insbesondere für mobilitätsbehinderte Personen, das bei weitem größte Hindernis für ihre Mobilität. Daher sind Über- und Unterführungen an Straßenverkehrsanlagen zu vermeiden, insbesondere wenn sie nur über Treppen zu erreichen sind, und stattdessen durch plangleiche Fußgängerfurten zu ersetzen.
Sind Treppen nicht zu vermeiden, sind sie behindertengerecht zu gestalten, das bedeutet insbesondere:
  • Die Oberfläche von Trittstufen soll kontrastreich und rutschhemmend ausgeführt werden.
  • Vor dem Antritt und dem Austritt einer Treppe sind Aufmerksamkeitsfelder für Blinde und Sehbehinderte über die gesamte Treppenbreite anzuordnen, die einen hohen Helligkeits- und Rauhigkeitskontrast gegenüber den angrenzenden Verkehrsflächen aufweisen.
  • Die Leitstreifen für Blinde und Sehbehinderte sollen auf die rechte Seite von Treppen hinführen und im Aufmerksamkeitsfeld enden.
Treppen sind immer durch Rampen oder Aufzüge zu ergänzen (Rollstuhlfahrer). Die beste Lösung ist die Kombination von Treppe und Rampe, weil Menschen mit spezifischen Schädigungen der Hüft- und Kniegelenke eine Treppe mit Unterstützung eines vorschriftsmäßig angebrachten Geländers besser bewältigen können als eine Rampe.
Rampen mit einer Längsneigung bis 3,0 Prozent sind in der Regel unproblematisch. Bis 6,0 Prozent ist ebenfalls unproblematisch, wenn ausreichend Ruheplätze in Form von Zwischenpodesten angeboten werden können [HBVA11, BMVBW00d].
  • Im Zuge von 6,0 Prozent geneigten Rampen ist nach einer Rampenlänge von 6,00 Meter ein Zwischenpodest von 1,50 Meter Länge erforderlich.
  • Die Zwischenpodeste sind mit einer Breite von mindestens 1,70 Meter auszuführen und dürfen nur die Entwässerungsneigung von 1,5 Prozent bis maximal 2,5 Prozent aufweisen.
  • Am Anfang und am Ende einer Rampe ist eine Bewegungsfläche von 1,50 Meter x 1,50 Meter mit integriertem Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
  • Die Oberfläche von Rampen soll aus einem griffigen rutschhemmenden Material (zum Beispiel Kunststoff oder Tartan) bestehen.
  • An Rampe und Zwischenpodest sind beidseitig Handläufe mit 30 bis 45 Millimeter Durchmesser in einer Höhe von 550 Millimeter beziehungsweise 850 Millimeter anzubringen, damit sowohl Rollstuhlfahrer als auch Kleinwüchsige einen sicheren Halt finden.
Aufzüge sind für Behinderte, Personen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Personen mit viel Gepäck besser geeignet als Rampen.
Öffentlich genutzte Personenaufzüge sollen frei stehen, günstig erreichbar und durch ein 400 Millimeter x 400 Millimeter großes Piktogramm weithin erkennbar sein.
Aufzüge sind für den Selbstfahrbetrieb einzurichten und müssen Kabinenabmessungen von mindestens 1,40 Meter Breite und 1,60 Meter Tiefe, über automatisch schließende Schiebetüren von mindestens 0,90 Meter Breite sowie über eine Notrufeinrichtung verfügen.
Blindenstreifen sollen mittig zur Aufzugstür geführt werden und in einem Aufmerksamkeitsfeld münden.
Für Blinde und Sehbehinderte sind Informationsträger und Bedieneinrichtungen mit Blinden- und Normalschrift zu versehen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Barrierefreie Mobilität (Stand des Wissens: 07.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?289388
Literatur
[BMVBW00d] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums - Ein Handbuch für Planer und Praktiker, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage Heft 54, 2. neubearbeitete Auflage, 2000
[HBVA11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011/06
Weiterführende Literatur
[Pisch07] Pisch, T. Barrierefreier ÖPNV für alle, veröffentlicht in Nahverkehrspraxis, Ausgabe/Auflage Heft 1 /2, 2007/1
[Wahl06] Wahlster, M. N., Vollmer, P. E., Becker, J. Fahrgastinformation für mobilitätseingeschränkte Menschen. Projekt barrierefreie ÖV-Information schließt erste Phase ab., veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage Heft 9, Alba Fachverlag, 2006
[Behn07] Behnken, D. Hublift und Rampen für Mobilitätsbehinderte im ÖPNV, veröffentlicht in Nahverkehrspraxis, Ausgabe/Auflage Heft 1 / 2, 2007/1
[RASt06] Baier, Reinhold, et al. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06, Ausgabe/Auflage 2006, Köln, 2007, ISBN/ISSN 978-3-939715-21-4

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?30935

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 20:17:41