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Fahrzeugkonzepte im Straßengüterverkehr - Überblick

Erstellt am: 01.04.2010 | Stand des Wissens: 03.01.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Fahrzeugkonzepte im Straßengüterverkehr stellen hier vor allem mögliche Varianten von Lastkraftwagen dar, die zur Ausübung verschiedener Aufgaben ausgelegt sind. Größen und Leistungen der Zugfahrzeuge sind dabei genauso variabel wie die gezogenen Auflieger, Anhänger oder weitere Anbaugeräte. Das ist jeweils abhängig von den zu transportierenden Gütern. Bei Schwerlasttransporten sind beispielsweise leistungsstarke Zugmaschinen erforderlich sowie für die Lasten ausgelegte Auflieger oder Anhänger. Für diese Art von Transporten gelten zudem besondere Gesetzesregelungen (Paragraph 29 (3) StVO; Paragraph 70 StVZO; Paragraph 46 (1) Nr. 2 StVO, Paragraph 5 StVO). Des Weiteren existieren Kombinationen aus Sattelfahrzeugen an denen zusätzlich Anhänger mitgeführt werden, um eine optimale Auslastung des Zuges mit zu transportierenden Gütern, zu gewährleisten. Als Züge werden im Straßengüterverkehr allgemein jegliche Varianten von Lastkraftwagen bezeichnet, die Waren, Güter, Materialien und Ähnliches transportieren. Züge können unter anderem Kombinationen aus mehreren Wagen und Zugmaschinen sein (Paragraph 32 (4) StVZO) [StVZO12].

Je nach Fahrzeugkonzept ändert sich das Verkehrsaufkommen beziehungsweise die Straßennutzung. Als Veranschaulichung dient Abbildung 1. Hier wird laut dem Verband der Automobilindustrie ersichtlich, dass die Nutzung der Straße bei EuroCombi Zügen bei gleicher Ladungsmenge 1/3 geringer ausfällt als bei herkömmlichen Lastzügen [VDA06a].

Laut einer neuen Verordnung aus dem Jahr 2019 durch das Bundesverkehrsministerium wurden die Anforderungen für den Einsatz von Lang-Lkw angepasst, da seitens des Ministeriums keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße durch den Regelbetrieb von Lkw vernommen wurden [Land19]. Wesentliche Neuerungen stellen dabei unter anderem dar, dass Lang-Lkw nicht mehr die Anforderungen des Kombinierten Verkehrs entsprechen müssen. Zudem müssen diese Lkw mit Sicherheitssystemen wie Abbiegeassistenzsystemen sowie mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet werden. Für alle Lang-Lkw-Typen, außer für Typ 1 (verlängerter Sattelzug von bis zu 17,8 Meter) gilt ein Überholverbot auf Autobahnen [Land19].
Strassennutzung.JPGAbb. 1: Vergleich der Längen von Lang-Lkw und einem Standard-Zug im Straßenverkehr [VDA06a] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
In den folgenden Syntheseberichten wird speziell auf herkömmliche Lastzüge, Eurotrailer, Roadtrains und Schwertransporte eingegangen. Als weiterführende Literatur dient hier vor allem die DIN 70010 [DIN70010], die Straßenverkehrs-Ordnung [StVO], die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO], sowie weitere Texte [NeWa03, VDA06a].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Lastzugkombinationen im Straßengüterverkehr (Stand des Wissens: 23.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?221041
Literatur
[DIN70010] o.A. DIN 70010: Systematik der Straßenfahrzeuge, 2001/04
[Land19] Landwehr, S. Mehr Rechte und Strecken für Lang-LKW, 2019/02/11
[NeWa03] Neunzig, D., Wallentowitz, H., Großpietsch, R. Roadtrains für Europa - wie werden sie möglich?, veröffentlicht in Vortrag VDI-Gesamtverkehrsforum, Braunschweig, 9.-10.10.2003, 2003/10
[VDA06a] VDA EuroCombi: Mehr Güter - Weniger Verkehr, 2006
Rechtsvorschriften
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
[StVZO] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
[StVZO12] Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO)
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Kombinierter Verkehr
Intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der in Europa zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, dem Binnen- oder Seeschiff bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?308133

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 12:29:06