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Einbeziehung von Nutzern im Rahmen einer korporatistischen Regulierung

Erstellt am: 26.03.2010 | Stand des Wissens: 16.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Eine weitergehende Form der Einbeziehung von Nutzern in die Regulierung, die über den dargestellten Ansatz im Rahmen einer kostenorientierten Anreizregulierung hinausgeht, stellt eine korporatistische Regulierung dar [Beck03]. Dabei können je nach Ausgestaltung die Übergänge zwischen einer kostenorientierten Anreizregulierung mit einer umfangreichen Einbeziehung von Nutzern sowie einer korporatistischen Regulierung fließend sein.

Der Grundgedanke einer korporatistischen Regulierung besteht darin, dass die Marktteilnehmer weitgehend autonom eine Lösung aushandeln. Die gesetzlichen Regelungen von Flughafenentgelten auf EU- und nationaler Ebene räumen Verhandlungslösungen zwischen Airlines und Flughäfen Vorrang ein [ThGr16]. Die öffentliche Hand kann zuvor Vorgaben für die Organisation und das Verfahren der Regelbildung festlegen, den Lösungsraum einschränken und Anreizkorrekturen zur Überwindung von Informationsasymmetrien schaffen [Enge02]. Damit die Marktteilnehmer eine interne Verhandlungslösung auch wirklich anstreben, ist ein wirksames Drohpotenzial aufzubauen. Sinnvollerweise geschieht dies durch Androhung einer alternativen Lösung in Form einer einseitigen staatlichen Entscheidung durch einen Regulierer, im Folgenden auch Regulierungsandrohung genannt. Dafür muss ein geeigneter Rahmen geschaffen werden, der eine Durchsetzung glaubhaft macht. Die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit, diese Regeln durchsetzen beziehungsweise die Androhung selbst umsetzen zu müssen, kann auf diese Weise wirksam reduziert werden.

Für die Glaubhaftigkeit der Regulierungsandrohung kann es sinnvoll sein, schon für den Fall einer Nicht-Einigung ein potenzielles Regulierungsregime zu entwickeln. Bei der konkreten Ausgestaltung eines solchen Regulierungsregimes unter Berücksichtigung der in diesem Kapitel vorgestellten Ausgestaltungsoptionen sind unter anderem die Transaktionskosten und Intensität beziehungsweise Wirksamkeit der angedrohten Regulierung zu beachten.

Zu den Erfolgsfaktoren einer korporatistischen Regulierung gehört neben einer glaubhaften Regulierungsandrohung eine relativ gleich verteilte Verhandlungsmacht zwischen den Beteiligten, das heißt in der Regel keine beziehungsweise allenfalls geringe Marktmacht. Ferner bietet sich eine korporatistische Regulierung - analog zu einer verstärkten Einbeziehung von Nutzern im Rahmen einer kostenorientierten Anreizregulierung - insbesondere an, wenn die Nutzeranzahl relativ gering ist und ein signifikantes Optimierungspotenzial bei einer Einigung zwischen den Marktteilnehmern erwartet werden kann.

Ebenso sollte der Regulierer gegebenenfalls eine vorhandene Tendenz zur Einigung durch Moderation verstärken. Im Falle von Vertragsverletzungen und Disputen zwischen den Parteien während der Laufzeit einer Vereinbarung sollte der Regulierer schlichtend eingreifen oder unter Umständen die Regulierungsandrohung umsetzen. Des Weiteren sollte der Regulierer etwaige Diskriminierungen von (potenziellen) Nutzern verhindern, die in den Verhandlungen unterrepräsentiert waren.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flughafenregulierung (Stand des Wissens: 16.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?302668
Literatur
[Beck03] Beckers, T., Fritz, J.-S., Hirschhausen, C. von, Müller, S. Privatisierung und Re-Regulierung der deutschen Flughäfen unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen, Berlin, 2003
[Enge02] Engel, C. Verhandelter Netzzugang, Nomos Baden-Baden, 2002
[ThGr16] Thiessen, Friedrich, Gramlich, Ludwig Flughafenentgelte
Situation - Probleme - Änderungsvorschläge, 2016

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?302541

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 07:31:23