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Deutscher Rechtsrahmen der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die deutsche Rechtsgrundlage zur Mauterhebung auf den Bundesfernstraßen basiert auf den europäischen Vorgaben der Wegekosten-Direktiven [1999/62/EG], und [2006/38/EG]. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz [BFStrMG11]). Das Bundesfernstraßenmautgesetz definiert alles Grundsätzliche zur Erhebung von streckenbezogenen Gebühren (Mautpflichtige Fahrzeugkategorien, Mautentrichtung und Mauterstattung, Erhebung und Kontrolle der Maut, Datenlöschung, Mautstatistiken, etc.). Seit dem 19. Juli 2011 wird die Mauthöhe in der Anlage des Bundesfernstraßengesetzes [BFStrMG11] geregelt. Das Bundesfernstraßenmautgesetz wurde mehrfach geändert. Die Vierte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes [ÄBFMG17] führte ab dem 1. Juli 2018 die Bemautung von Lkw auf allen Bundesstraßen ein. Darüber hinaus wurden mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 4. Dezember 2018 [ÄBFSMG2018] ab dem 1. Januar 2019 neue Mautsätze eingeführt, die sowohl Luftverschmutzungkosten als auch Lärmkosten berücksichtigen.

Die Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut [Lkw-MautV] regelt vorwiegend Technisches in Zusammenhang mit der Gebührenerhebung (manuelles versus automatisches Mauterhebungssystem, Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut, Nachweis der Emissionsklasse für im Inland zugelassene Fahrzeuge, Mauterstattung, etc.).
Seit dem 9. August 2013 ist darüber hinaus die Verordnung zur Regelung der Maut-Knotenpunkte für bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung- BFStrMKnotV) in Kraft. Diese Verordnung gibt den Anfang und das Ende der Mautabschnitte an [BFStrMKnotV].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Rechtsvorschriften
[1999/62/EG] EU-Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
[1999/62/EGa] EU-Richtlinie 1999/62/EG
[2006/38/EG] EU-Richtlinie 2006/38/EG
[ÄBFMG17] Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017
[ÄBFSMG2018] Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften vom 04. Dezember 2018
[BFStrMG11] Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
[BFStrMKnotV] Verordnung zur Festlegung abweichender Maut-Knotenpunkte für
Bundesstraßen (Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung -
BStrMKnotV)
[Lkw-MautV] Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301700

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 08:13:13