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Auswirkungen größerer Fahrzeuge im ÖPNV auf die Gestaltung von Haltestellen

Erstellt am: 10.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Überlange Fahrzeuge im ÖPNV können nur auf hochbelasteten Strecken wirtschaftlich eingesetzt werden. Haltestellen an solchen Strecken sind oftmals für den gleichzeitigen Halt von mehreren Linienfahrzeugen angelegt, so dass die Haltestellenlänge auch für überlange Fahrzeuge ausreichend dimensioniert ist. In Außenbereichen sind allerdings auch kürzere Haltestellenlängen zu finden, die an den Betrieb von überlangen Fahrzeugen angepasst werden müssen. Für Haltestellenkaps - also Haltestellen, an denen die Haltekante an den durchgängigen Fahrstreifen des öffentlichen Verkehrsmittels herangeführt wird - muss die Haltestellenlänge beim Einsatz von viertürigen Doppelgelenkbussen mindestens 22,0 m betragen, damit an allen Türen ein- und ausgestiegen werden kann [Heil03]. Für die Längenausbildung von Haltestellenbuchten gibt es für den Betrieb von überlangen Fahrzeugen in den entsprechenden Richtlinien keine Angaben.

Haltestelle.jpg

Abb.1: Doppelhaltestelle für Busse und Straßenbahnen in Dresden

Eine Befragung von Fahrern der Doppelgelenkbusse im regelmäßigen Linienbetrieb in Aachen hat ergeben, dass 22,6 % der Befragten festgestellt haben, dass es an (nicht angepassten) Haltestellen häufiger zu übermäßigen Verkehrsbehinderungen des Autoverkehrs als mit einem Standardgelenkbus kommt. 77,4 % sehen keinen Unterschied zu Behinderungen im Vergleich zum Standardgelenkbus. [Krich06]


Für 68,8 % der befragten Fahrer gibt es bei der Haltestellenanfahrt nach einer Eingewöhnungszeit keinen Unterschied zu einem Standardgelenkbus; 31,3 % der Befragten halten die Anfahrt an eine Haltestelle mit einem Doppelgelenkbus für schwieriger. [Krich06]

Die Strecken-Anpassungskosten für den Einsatz von Doppelgelenkbussen werden in Aachen, Hamburg und Utrecht als eher gering bezeichnet. [Hond07]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Literatur
[Heil03] Heil, Melanie, Dipl.-Ing. Buszüge im ÖPNV - Anwendungsbeispiel ASEAG, Aachen, 2003/01
[Hond07] Hondius, Harry, Dipl.-Ing. ETHZ Vorstellung des MAN Lion's City GXL, veröffentlicht in stadtverkehr, Ausgabe/Auflage 7-8/07, 2007
[Krich06] Krichel, Peter, Dipl.-Ing. Evaluierung eines Kamera-Monitor-Systems am Beispiel eines Doppelgelenkbusses im Linienbusverkehr der ASEAG, 2006/03
Weiterführende Literatur
[Marah06] Marahrens, Wolfgang, Dipl.-Ing., Landsberger, Klaus, Dipl.-Ing. Großraumbusse auf der Hamburger MetroBus-Linie 5, veröffentlicht in stadtverkehr, Ausgabe/Auflage 2/06, 2006
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?266594

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 18:00:27