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Auswirkungen größerer Fahrzeuge im ÖPNV auf Verkehrswege und Anlagen

Erstellt am: 06.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Grundsätzlich sind Auswirkungen größerer Fahrzeuge auf Verkehrswege und -anlagen zu erwarten, jedoch halten sich diese in Grenzen. Ist der Einsatz größerer Fahrzeuge beabsichtigt, sind nachstehende Bereiche zu prüfen:
  • Straßen- und Lichtsignalanlagen
  • Haltestellen
  • Betriebshöfe
Die konkreten Auswirkungen hängen stark vom allgemeinen Ausbauzustand und dem bisherigen Fahrzeugeinsatz ab. [FGSV08a] Hinzu kommen die Anforderungen der am Genehmigungsprozess Beteiligten.
In den letzten Jahren hat sich das sogenannte Karlsruher Modell bei mehreren Verkehrsbetrieben etabliert. Bei dieser Form fahren die Züge sowohl in einer Innenstadt als auch auf Eisenbahnstrecken und verbinden somit das Umland ohne Umstieg mit dem Stadtkern.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Weiterführende Literatur
[FGSV08a] Deutsch, Volker, Dr.-Ing., Nickel, Bernhard E., Dipl.-Ing., et al. Hinweise zu Systemkosten von Busbahn und Straßenbahn bei Neueinführung, FGSV Verlag GmbH, Köln, 2008, ISBN/ISSN 978-3-939715-60-3
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?266309

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 19:12:22