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Beschwerdemanagement als Qualitätsmerkmal des ÖPNV

Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Kunden geben den Verkehrsunternehmen Rückmeldungen in Form von Hinweisen, Wünschen, Beschwerden und Lob. Diese deuten darauf hin, dass die erbrachte Dienstleistung nicht den Erwartungen der Kunden entsprochen hat oder diese übertroffen hat. Kunden, die sich beschweren, sollten keineswegs als Gegner sondern als Partner angesehen werden. Mit seiner Meldung zeigt der Kunde, dass er Interesse am Unternehmen hat, dem er bewusst eine Nachbesserungsmöglichkeit einräumen möchte. Kunden, die eine positive Rückmeldung des Verkehrsunternehmens erhalten, entwickeln eine langfristige Bindung an das Unternehmen und empfehlen es weiter. Deshalb ist ein gut strukturiertes Beschwerdemanagement ein wesentliches Instrument zur Kundenbindung und zur laufenden Verbesserung der Qualität des ÖPNV. Ohne Rückmeldungen der Kunden auf das ÖPNV-Angebot ist es dem Unternehmen nicht möglich, eigene Entscheidungen zu überprüfen. [FGSV06b]

Der Umgang mit den Kunden ist ein nicht zu unterschätzender Imagefaktor. Da negative Erlebnisse weitaus öfter erzählt werden als positive, sollte schon der erste Kontakt zwischen Kunde und Annahmestelle den größten Ärger abfangen. Das Personal muss entsprechend geschult werden. Kosten entstehen nicht nur durch das Personal, sondern auch durch die Entwicklung eines Konzeptes, die Bereitstellung entsprechender EDV sowie die Bearbeitung. Allerdings sind diese Investitionen lohnenswert, da sich dem Unternehmen die Gelegenheit bietet, sehr konkret benannte Fehler zu korrigieren und ein Abwandern von Kunden zu verhindern. Abgewanderte Kunden zurückzuholen ist weitaus aufwendiger und kostenintensiver. [FGSV06b]
In das Beschwerdemanagement in einem Nahverkehrsunternehmen sind häufig mehrere Stellen im Betrieb involviert. Bereits die Beschwerdeaufnahme erfolgt
durch unterschiedliche Stellen. Telefonische Beschwerden oder Kundenanliegen können beispielsweise durch die Beschwerdestelle, die Betriebsleitstelle oder das Kundencenter erfasst werden. Im Zuge der Digitalisierung ist mittlerweile häufig auch eine Kontaktaufnahme über die Internetseite oder eine App von Verkehrsunternehmen möglich.
Durch die Speicherung der Kundenanliegen oder -feedbacks in einer Datenbank ist es besser möglich, die Bedürfnisse von Kunden systematisch auszuwerten, zu analysieren und Verbesserungen vorzunehmen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Qualitätsindikatoren des ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?237320
Literatur
[FGSV06b] Klein, Angelika, Dr., Heußner, Jürgen, Dipl.-Ing., et al. Hinweise für die Qualitätssicherung im ÖPNV, veröffentlicht in FGSV Schriftenreihe, FGSV Verlag / Köln, 2006, ISBN/ISSN ISBN 3-937356-78-9
Glossar
App
Ist eine Abkürzung für den Fachbegriff Applikation (App) und bezeichnet eine Anwendungssoftware, die für mobile Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet-PC entwickelt wurde. Apps können als Zusatzsoftware auf mobilen Endgeräten installiert werden und erweitern dadurch deren Funktionsumfang. Je nach Betriebssystem kann der Nutzer auf eine Vielzahl von mobilen Applikationen auf dem vom Betriebssystem bereitgestellten Marktplatz kostenpflichtig oder kostenlos zugreifen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?237170

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 13:18:35