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Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes

Erstellt am: 27.07.2004 | Stand des Wissens: 27.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Im Zuge der umfassenden Novellierung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahr 1971, neugefasst durch die Bekanntmachung 2007, sind für das Zulassungsrecht verbindliche Vorgaben normiert worden.
§ 13 Absatz 1 des novellierten Fluglärmgesetzes sieht vor, dass in der Umgebung von Flugplätzen das Fluglärmgesetz auch für das Genehmigungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz [LuftVG]) und das Planfeststellungsverfahren nach § 8 [LuftVG] mit Wirkung im Folgenden regelt:
  • Die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen,
  • die zu Grunde liegenden Schallschutzanforderungen,
  • die Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs in der Umgebung neuer und erweiterter Flugplätze.
In diesem Sinne wurde § 8 Absatz 1 [LuftVG] entsprechend ergänzt, damit keine anderen als die maßgeblichen Werte für die Lärmschutzbereiche aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zu Grunde gelegt werden.

Am 9. November 2007 beschließt der Bundesrat die zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ([LuftVZO]). Mit den Änderungen kann auf das erforderliche Gutachten eines medizinischen Sachverständigen über die Fluglärmauswirkungen nach § 40 Absatz 1 Nummer 10 [LuftVZO] im Genehmigungsverfahren für Flughäfen verzichtet werden. Im Einzelfall kann die Luftfahrtbehörde nach § 40 Absatz 2 [LuftVZO] ein solches Gutachten anfordern. Seit März 2017 sind Besitzende eines Flugmodells, Luftfahrtsystems, Balons oder Drachens ab einem bestimmten Gewicht zusätzlich zu einer sichtbaren Kennzeichnung des Flugobjekts mit Name und Anschrift verpflichtet.[BMJ21]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Lärmminderung (Stand des Wissens: 13.12.2016)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?97653
Rechtsvorschriften
[LuftVG] Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
[LuftVZO] Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
[LuftVZO07] Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?96911

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 11:25:50