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Gepäckkontrollen an Flughäfen

Erstellt am: 13.05.2004 | Stand des Wissens: 19.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

An Verkehrsflughäfen werden Sicherheitskontrollen (Personen-, Handgepäck- und Gepäckkontrollen) vorgenommen, damit keine gefährlichen Gegenstände an Bord eines Luftfahrzeuges gelangen können. Neben dem unbeabsichtigten Transport gefährlicher Güter, wie chemische Gefahrstoffe etc. (vgl.: Synthesebericht "Gefahrguttransporte im Luftverkehr" in der Wissenslandkarte "Sicherheitsaspekte im Flugbetrieb"), besteht die Möglichkeit der vorsätzlichen Mitnahme gefährlicher Gegenstände durch Reisende zum unrechtmäßigen Eingriff in den Luftverkehr.

Vor dem Flug geben Passagiere Gepäckstücke auf. Sie werden in den Frachtraum eines Flugzeuges geladen, so dass Passagiere während des Fluges keinen Zugriff darauf haben. Demzufolge besteht keine Möglichkeit an (potenzielle) Waffen aus dem Fluggepäck zu gelangen, jedoch können Explosivstoffe theoretisch an Bord gebracht werden.

In Umsetzung der geltenden Sicherheitsbestimmungen der Zivilluftfahrt ist eine Kontrolle des Gepäcks durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde sicherzustellen (§5 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz [LuftSiG]). Dabei ist aufgegebenes Gepäck, welches bereits im Röntgengerät kontrolliert wurde, einer weiteren Überprüfung zu unterziehen, wenn die Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei bewertet werden konnte oder als zusätzliche Kontrolle gemäß Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 [EU2015/1998] zu realisieren.

Hierbei wird abhängig von der jeweiligen Flughafenregelung das Gepäck erneut mit dem Fluggast zusammengeführt und manuell kontrolliert oder es wird die notwendige Gepäcküberprüfung ohne Beisein des Passagiers durchgeführt. In diesem Fall normiert das Gesetz den Flughafen, die Gepäckstücke zu öffnen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG). Dazu öffnen speziell qualifizierte Mitarbeiter die Gepäckstücke in Anwesenheit des Mitarbeiters der Luftsicherheitsbehörde, der die Kontrolle durchführt (Vier-Augen-Prinzip).
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit (Security) (Stand des Wissens: 15.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?132104
Weiterführende Literatur
[Howe02] Jenkins, D. A Primer on Airport Security, 2002/04/04
[Pool02] Poole, R.W. Jr Improving Airport Passenger Screening, Reason Foundation, 2002/01
[EU2015/1998] Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
[LuftSiG] Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?86273

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 20:46:34