Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr
Erstellt am: 27.04.2004 | Stand des Wissens: 01.03.2019
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TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Mit der Zunahme des städtischen Straßenverkehrs in den 1960er und 1970er Jahren des letzten Jahrhunderts verschlechterte sich vielerorts die innerstädtische Wohnqualität und zunehmende Stadt-Umland-Wanderungen mit höherem Verkehrsaufkommen waren zu beobachten.
Die Aufnahmefähigkeit des Straßenhauptnetzes in Städten stieß deshalb zunehmend an Grenzen. Kraftfahrzeugführer versuchen verstärkt in das Nebennetz, d. h. auf Erschließungs-, Anlieger- bzw. Sammelstraßen auszuweichen [SCHNA11, S. 508]. Gerade in diesen Straßenräumen dominieren jedoch die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion.
Um den Nutzungsansprüchen in besonders sensiblen Straßenräumen gerecht zu werden, ist der Einsatz von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sinnvoll. Wesentliches Ziel von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist die Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus, womit eine:
Die Aufnahmefähigkeit des Straßenhauptnetzes in Städten stieß deshalb zunehmend an Grenzen. Kraftfahrzeugführer versuchen verstärkt in das Nebennetz, d. h. auf Erschließungs-, Anlieger- bzw. Sammelstraßen auszuweichen [SCHNA11, S. 508]. Gerade in diesen Straßenräumen dominieren jedoch die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion.
Um den Nutzungsansprüchen in besonders sensiblen Straßenräumen gerecht zu werden, ist der Einsatz von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sinnvoll. Wesentliches Ziel von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist die Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus, womit eine:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger und Radfahrer,
- Verlagerung des Durchgangsverkehrs,
- Unterbindung des Schleichverkehrs,
- Steigerung der Umfeld- und Lebensqualität und
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen
erreicht werden soll [BMV94, S. 6; SCHNA11, S. 508].
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg verkehrsberuhigender Maßnahmen ist deren flächendeckende Umsetzung.
In den derzeitig aktuellen "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" [RASt06] wird anstatt von Verkehrsberuhigung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen (in Erschließungsstraßen, in Ortsdurchfahrten, in Hauptverkehrsstraßen) gesprochen [RASt06].
Die Art der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist abhängig vom [UBA00h]:
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg verkehrsberuhigender Maßnahmen ist deren flächendeckende Umsetzung.
In den derzeitig aktuellen "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" [RASt06] wird anstatt von Verkehrsberuhigung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen (in Erschließungsstraßen, in Ortsdurchfahrten, in Hauptverkehrsstraßen) gesprochen [RASt06].
Die Art der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist abhängig vom [UBA00h]:
- Straßentyp,
- Verkehrsmenge und -zusammensetzung,
- Festgelegte Zielgeschwindigkeit und
- Länge des Straßenabschnittes bzw. Größe des Gebietes.
In den meisten Fällen kommen bei der Planung von verkehrsberuhigten Gebieten zwei unterschiedliche Elemente oder deren Kombination zur Anwendung:
- straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und/oder
- bauliche Maßnahmen (fahrdynamisch wirksame Maßnahmen).
In Deutschland beschränkten sich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Vergangenheit vorwiegend auf Straßen mit geringer verkehrlicher Bedeutung, d. h. auf das Nebennetz. Neue Ansätze wie Shared Space knüpfen zwar an die Ideen der Verkehrsberuhigung an, verzichten allerdings in Verkehrsstraßen auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, d. h. auf Lichtsignalanlagen, Markierungen und Beschilderungen sowie auf Flächen für den ruhenden Verkehr auch auf höher belasteten Straßen [TOPP11, S. 314 f.].
Im Gegensatz zum Shared Space-Prinzip sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in ihrer Wirkungsweise allgemein anerkannt und die Einsatzbereiche geläufig. So sind die Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus und die damit einhergehenden positiven Einflüsse auf die Verkehrssicherheit, das Durchgangsverkehrsaufkommen, die Umfeld- und Lebensqualität sowie die Lärm- und Schadstoffemission bekannt. Folgerichtig kommen straßenverkehrsrechtliche und bauliche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung nicht nur in Wohnquartieren zum Einsatz, sondern auch in städtischen Straßenraumbereichen, welche besondere Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Querungsmöglichkeiten stellen.
Im Gegensatz zum Shared Space-Prinzip sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in ihrer Wirkungsweise allgemein anerkannt und die Einsatzbereiche geläufig. So sind die Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus und die damit einhergehenden positiven Einflüsse auf die Verkehrssicherheit, das Durchgangsverkehrsaufkommen, die Umfeld- und Lebensqualität sowie die Lärm- und Schadstoffemission bekannt. Folgerichtig kommen straßenverkehrsrechtliche und bauliche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung nicht nur in Wohnquartieren zum Einsatz, sondern auch in städtischen Straßenraumbereichen, welche besondere Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Querungsmöglichkeiten stellen.