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Politische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Carsharing

Erstellt am: 18.03.2004 | Stand des Wissens: 18.02.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Förderung von gemeinschaftlicher Autonutzung als Beitrag zu einem ökologischen Transformationsprozess im Verkehr erfährt inzwischen auch durch verschiedene politische Maßnahmen Unterstützung. Folgende Maßnahmen beschleunigen die Umstellung der Pkw-Mobilität auf das Carsharing
Wesentlicher Kritikpunkt in den vergangenen Jahren war die Unzulässigkeit in der Straßenverkehrsordnung (StVO), Stellplätze im Straßenraum auszuweisen. Weitere Änderungsvorschläge betrafen die steuerliche Behandlung von Carsharing-Organisationen (CSO) sowie die Grundsätze der Verkehrs- und Siedlungspolitik [BAST04b, S. 21]. Mit dem neuen Carsharing-Gesetz [CsgG], welches seit dem 1.September 2017 in Kraft getreten ist, können Städte und Kommunen Stellplätze den Carsharing-Fahrzeugen im öffentlichen Raum zuweisen. Das Gesetz gewährt somit Sonderrechte beim Parken, wie reservierte Parkplätze und eine Befreiung von Parkgebühren, sowie verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben für das Carsharing [Bund17b; bcs17h; Bmvi17u; IZT17]. Vor allem das stationsbasierte Carsharing soll durch das neue Carsharing-Gesetz flächendeckend gefördert werden [BuCa21d]. Auch die Flotten mit Elektro- und Hybridfahrzeugen können im Straßenverkehr somit privilegiert werden [Bund17b].
Die StVO-Novelle enthält drei Varianten eines Carsharing-Schildes (als Zusatzzeichen), mit denen Kommunen ab sofort Carsharing-Stellplätze anbieterspezifisch, nicht anbieterspezifisch beziehungsweise auch in Halteverbotszonen ausweisen. Eine weitere Novellierung der StVO sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO sollen in naher Zukunft in Kraft treten [BuCa21d].

Als Voraussetzung für die Akzeptanz von Carsharing sind Stationen in Wohnquartieren und an Haltestellen des ÖPNV [Pesc96; bcs07], aber vor allem in Bereichen mit erheblichem Parkdruck, einzurichten. Ein bedeutender Faktor für die Attraktivität von Carsharing ist zudem, dass reservierte Stellplätze die Parkplatzsuche obsolet machen und Nutzer die Fahrzeuge immer am gleichen Standort finden. Damit könnte ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Nutzung von Privat-Pkw ohne eigenen Stellplatz in Städten geschaffen werden.

Dieser individuelle Nutzen wird maßgeblich um den gesellschaftlichen Nutzen ergänzt, dass insgesamt weniger Fahrzeuge im Straßenraum vorhanden sind [bcs16d; Pesc96]. Bei Einhaltung von bestimmten ökologischen Kriterien in der Fahrzeugflotte können Carsharing-Anbieter das Umweltzeichen Blauer Engel beantragen. [IZT17].

Zahlreiche Kooperationsprojekte mit Verkehrsbetrieben, Unternehmen und Kommunen sind ein Indiz für die Vorteilhaftigkeit von Carsharing auch außerhalb der Betreiberorganisationen und Nutzer. Zu nennen sei der Einstieg der Deutschen Bahn in den Carsharing-Markt mit ihrem Carsharing-Angebot "Flinkster", außerdem sind Automobilbauer wie Daimler und die BMW Group im Carsharing-Geschäft tätig. Die Vernetzung des Bundesverbandes Carsharing mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie wissenschaftliche Forschungsprojekte zu dem Thema spiegeln die Dimension von Carsharing in Deutschland ebenso wider.
Laut dem Bundesverband CarSharing e.V. kann die Politik Carsharing weiterhin wie folgt unterstützen:
  • Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Landesbauordnung mit Möglichkeit zur Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum,
  • Senkung der Umsatzsteuer für Carsharing-Anbieter auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz (bei sieben Prozent),
  • Umstellung der Kfz-Steuer auf Basis von Verbrauchs- und Emissionswerten,
  • Minderung der Kfz-Steuer für Carsharing-Autos, welche mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 100 Car-Sharing (Blauer Engel) bescheinigt wurden,
  • Übernahme des Carsharings in lokale sowie regionale Nahverkehrspläne,
  • Kostenreduktion in der Verwaltung: Vor Anschaffung eigener Dienstfahrzeuge sich bei Carsharing-Anbietern wegen Fahrzeugmanagement erkunden; soll zur Kostenreduktion und Förderung von Synergieeffekten mit Carsharing führen, und
  • Einrichtung von verkehrlichen Pilotregionen für die besondere Förderung des Carsharing-Konzeptes sowie Erprobung geänderter politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen [bcs16d]; [DeBu16b].

Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Carsharing (Stand des Wissens: 20.02.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56435
Literatur
[bcs07] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. Stellungnahme des Bundesverbandes CarSharing e.V. zum Entwurf des Gesetztes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Hannover, 2007/03
[bcs16d] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Wie kann die Politik CarSharing fördern?, 2016
[bcs17h] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Carsharinggesetz: Kommunen können mit der CarSharing-Förderung sofort beginnen, 2017/07/26
[Bmvi17u] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Rede von Bundesminister Alexander Dobrindt zu Carsharing am 30.03.2017 im Deutschen Bundestag, 2017/03/30
[BuCa21a] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Nationaler Entwicklungsplan CarSharing 2021 - 2025, 2021
[BuCa21d] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) StVO-Novelle und Verwaltungsvorschriften werden endlich verabschiedet, 2021
[Bund17b] Bundesregierung (Hrsg.) Nachhaltige Mobilität: Das Auto teilen statt besitzen, 2017/05/12
[DeBu16b] Deutscher Bundestag (Hrsg.) Rahmenbedingungen für Carsharing- und Scootersharing-Unternehmen und die Ziele und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Elektromobilitätsstrategie der Bundesregierung, 2016/08/16
[IZT17] Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung GmbH (Hrsg.) Car-Sharing - Fallstudie im Rahmen des Projekts Evolution2Green - Transformationspfade zu einer Green Economy , 2017/02
[Pesc96] Pesch, Stephan Car-Sharing als Element einer Lean Mobility im Pkw-Verkehr - Entlastungspotentiale, gesamtwirtschaftliche Bewertung und Durchsetzungsstrategien, veröffentlicht in Buchreihe des Instituts für Verkehrswissenschaft an der Universität Köln, Verkehrs-Verlag J.Fischer, Düsseldorf, 1996, ISBN/ISSN 3-87841-086-7
Weiterführende Literatur
[BAST04b] Loose, Willi , Mohr, Mario , Nobis, Claudia , et al. Bestandsaufnahme und Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Car-Sharing, veröffentlicht in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Ausgabe/Auflage Verkehrstechnik Heft V 114, Wirtschaftsverlag NW, Bergisch Gladbach, 2004/07, ISBN/ISSN 3-86509-144-X
[Koss02] Koss, Reinhard Car-Sharing als Beitrag zur Lösung der verkehrs- und umweltpolitischen Krise?, Verlag für Wissenschaft und Forschung GmbH, Berlin, 2002
[bcs02a] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. CarSharing in der StVO - Stellungnahme des bcs zur Novellierung der STVO, Hannover, 2002/04/30
[bcs16c] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Mehr Platz zum Leben - wie CarSharing Städte entlastet, 2016
[Pete95] Markus Petersen Ökonomische Analyse des Car-Sharing, Wiesbaden, 1995
[Loos07] Loose, Willi Reservierte CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum. Erwartungen der CarSharing-Anbieter an die Politik., Ausgabe/Auflage mobilogisch! 1/07, 2007/01
[CsgG] Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Blauer Engel Der Blaue Engel, 1978 vom Bundesminister des Inneren eingeführt, ist ein nationales Umweltzeichen, dass u.a. vom Bundesministerium für Umwelt und dem Umweltbundesamt für besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen vergeben wird. Lebensmittel ausgenommen, können grundsätzlich alle Erzeugnisse für eine Auszeichnung vorgeschlagen werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?78504

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 07:36:02