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Beschleunigung des ÖPNV als Mittel des Verkehrsmanagements

Erstellt am: 12.02.2004 | Stand des Wissens: 19.12.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky

Maßgebliche Ziele von Beschleunigungsmaßnahmen im Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit und die Harmonisierung von Fahrtabläufe. Als weitere Ziele sind zu nennen:
  • Erhöhung der Pünktlichkeit
  • Verbesserung der Regelmäßigkeit
  • Erhöhung des Fahrkomforts (Annehmlichkeit)
  • Verbesserung der Erreichbarkeit
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit
    [BeÖV].
Störeinflüsse auf den Betriebsablauf des ÖPNV bzw. vermeidbar lange Reisezeiten können unterschiedliche Ursachen haben. [FGSV99] differenziert dabei zwischen den Komponenten:
  • Betrieb (Netzgestaltung, Fahrplan, Fahrzeuge)
  • Haltestellen (Lage, Gestaltung, Verkehrsorganisation)
  • freie Strecke (Fahrweg, Verkehrsführung, Verkehrsorganisation, Verkehrsablauf)
  • Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage (LSA) (Gestaltung, Verkehrsorganisation, Verkehrsablauf)
  • Knotenpunkte mit LSA (Gestaltung, Verkehrssteuerung, Verkehrsablauf)
Anhand von Messfahrten zweier Buslinien in Berlin hat [Hoff03] auftretende Störungen und Verlustzeiten lokalisiert. Dabei konnte festgestellt werden, dass Behinderungen an LSA üblicherweise über die Hälfte aller Reisezeitverluste verursachen. Damit stehen Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV an signalisierten Knotenpunkten im besonderen Fokus. [Hoff03] verweist darauf, dass Maßnahmen zum Abbau einzelner Behinderungen ineinander greifen und möglichst die Gesamtsituation in einem räumlichen Bereich berücksichtigen müssen - unter Beachtung der Belange aller Verkehrsteilnehmer.
Der Planungsablauf von Beschleunigungsmaßnahmen erstreckt sich über die folgenden fünf Stufen:
  • Vorbereitung: Entscheidung über Durchführung, Abgrenzung, Finanzierung, Projektmanagement
  • Analyse: Bestandsaufnahme, Reisezeitmessungen, Behinderungsanalyse, begleitend Verkehrserfassungen, Schwachstellenanalyse
  • Maßnahmenkonzeption: Ziele, Bewertungskriterien, Abstimmung mit Beteiligten, Entwurf, Kosten, Wirkungsprognosen, Beschlüsse, Förderanträge
  • Umsetzung: Ausführungsplanung, Zeitplanung, Abstimmung, Anordnung, Vergabeverfahren, Ausführung, Abnahme
  • Systempflege: Nachher-Untersuchungen, Anpassung und Optimierung, Effizienzkontrolle, laufende Datenerfassung, Pflege und Weiterentwicklung [FGSV99, Hoff03].
Um die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des ÖPNV zu erhöhen besteht die Möglichkeit der ÖPNV-Beschleunigung. Dies geschieht zumeist durch Bevorrechtigung des ÖPNVs an Lichtsignalanlagen, sodass Busse und Bahnen schnellere Durchlaufzeiten und höhere Fahrplantreue erreichen und somit die Attraktivität des Angebots steigt. Zudem verkürzen gesondert ausgewiesene Busspuren die Reisezeiten der Busse und verhindern, dass diese durch den gestauten MIV blockiert werden.
So sind Beschleunigungsmaßnahmen durch den Telematikeinsatz beispielsweise die Freigabeanforderung an signalgesteuerten Knotenpunkten sowie die Anschlusssicherung im ÖPNV. Ein Eingriff in die Signalsteuerung setzt flexible Steuerungsverfahren und geeignete Detektions-/Kommunikationssysteme voraus. Es sind jene Steuerungsverfahren am Besten geeignet, bei denen eine möglichst große Zahl von Signalprogrammparametern (Freigabezeit, Phasenzahl, Phasenfolge, Umlaufzeit) online gebildet werden kann. Als Anforderungssysteme kommen vor allem Bakensysteme (mit Leitung oder Funk), aber auch induktive Systeme zum Einsatz [FGSV99].
Die erfolgreiche Umsetzung der wissenschaftlich anerkannten Ansätze der ÖPNV-Beschleunigung ist bei steigender Systemkomplexität nicht garantiert. So resultieren umfangreiche Bemühungen des Landes Berlin [NVP13] in fallenden [BER09] bzw. stagnierenden [NVP13] Durchschnittsgeschwindigkeiten des ÖPNV für das komplexe Verkehrsnetz des Landes Berlin. [Wern13, SeBe09]
Die Thematik Beschleunigung des ÖPNV wird mit dem Fokus auf weitere Gesichtspunkte auch in der Wissenslandkarte " Beschleunigung des ÖPNV" behandelt.
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Informationsbereitstellung und Steuerung des Verkehrsablaufs als Maßnahme des Verkehrsmanagements (Stand des Wissens: 19.12.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?33575
Literatur
[BeÖV] Stadtplanungsamt Bamberg Beschleunigung des ÖPNV, Ausgabe/Auflage 2009, 2009
[FGSV99] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen, Ausgabe/Auflage FGSV-Nr. 114, FGSV Verlag, Köln, 1999
[Hoff03] Hoffmann, Jürgen Busbeschleunigung aus Sicht des Planungsingenieurs - Systematische Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge eines umfangreichen Beschleunigungsprogramms, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 9/2003, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2003, ISBN/ISSN 0722-8287
[SeBe09] Der Senat von Berlin Vorlage - zur Beschlussfassung -
über "Eckpunkte für den Nahverkehrsplan 2010-2014", 2009/11/11
[Wern13] Jan Werner Der Berliner Nahverkehrsplan 2014-2018
Inhalte, Themen, Aufträge, 2013/01/22
Glossar
LSA Lichtsignalanlagen LSA (umgangssprachlich: Ampeln) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs, indem mittels Lichtsignalen ein bestimmtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer angeordnet wird.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
LSA Lichtsignalanlagen (LSA) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. Sie ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Umgangssprachlich werden sie auch häufig Ampeln genannt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?74692

Gedruckt am Montag, 20. März 2023 13:57:39