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Gefahrguttransporte im Luftverkehr

Erstellt am: 06.01.2004 | Stand des Wissens: 13.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Gefahrgüter sind Stoffe und Materialien, die eine Gefährdung für Leben und Gesundheit, Sicherheit und Eigentum beim Lufttransport für das Luftfahrzeug selbst und dessen Insassen darstellen können. Ursachen für die Gefährdung können physikalische oder chemische Eigenschaften sein. Die besondere Gefahr während des Lufttransports ist auf die erhöhte Brandgefahr innerhalb einer geschlossenen Flugzeugdruckkabine und die im Gegensatz zu bodengestützten Verkehrssystem nicht vorhandene Haltemöglichkeit zurückzuführen und macht besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig.

Auf den Grundlagen der ICAO-Dokumente entstand die IATA-Gefahrgutvorschrift (IATA-Dangerous Goods Regulations). Verbindlich ist aber die nationale Gesetzgebung zum Transport gefährlicher Güter. In Deutschland beschreibt §27 [LuftVG] und § 78 [LuftVZO] die notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen für die Ausbildung von verantwortlichem Personal.

Neben der Luftfracht, die auch an Bord von Passagierflugzeugen transportiert wird, geht ebenso von feuergefährlichen Stoffen im Passagiergepäck eine Gefahr aus. Während einige Substanzen am Boden ungefährlich erscheinen, können die veränderten Umgebungsbedingungen in einer Flugzeugdruckkabine einen Einfluss auf das Transportgut haben. Besonders der geringere Druck und die latenten Vibrationslevel können Behältnisse undicht werden lassen und deren Inhalt freisetzen. Wichtig ist, das Verständnis der Passagiere bezüglich der Gefahrstoffe durch Hinweise zu fördern.
Abbildung 1: Gefährliche Güter im Fluggepäck von Passagieren (Klasseneinteilung der Güter siehe Synthesebericht "Bedeutung der Gefahrgutlogistik in Deutschland" in der Wissenslandkarte "Gefahrgutlogistik im Spannungsfeld gegensätzlicher Anforderungen")

Ein sicherer Transport von Luftfrachtgütern soll durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden:
  • Klassifikation des Gefahrgutes nach festgelegten Kategorien,
  • Verwendung geeigneten Packmaterials beziehungsweise Behältnisses,
  • Klare Kennzeichnung der Inhaltstoffe,
  • Anzeige des Gefahrgutes gegenüber der Fluglinie,
  • Unterstützende Dokumentation, besonders über deren Behandlung bei Notfällen,
  • Richtige Behandlung durch besonders geschultes Personal.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherheitsaspekte im Flugbetrieb (Stand des Wissens: 20.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?87967
Weiterführende Literatur
[DOI04] o.A. Aviation Transport of Hazardous Materials-Handbook, 2004/07
[CAA97] Civil Aviation Authority (CAA) Transport of Dangerous Goods by Air, Safety Regulation Group, Civil Aviation Authority, Gatwick Airport South, England, 1997/04, ISBN/ISSN ISBN 0 86039 699 1
[CAA02e] Civil Aviation Authority (CAA) Transport of Dangerous Goods by Air, Safety Regulation Group, Civil Aviation Authority, Gatwick Airport South, England, 2002/04/15, ISBN/ISSN ISBN 0 86039 866 8
[CAA02n] k.A. Transport of Dangerous Goods by Air_Guidance appropriate for flight crew to aid general familiarisation, Safety Regulation Group, Civil Aviation Authority, Aviation House, Gatwick Airport South, West Sussex, RH6 0YR., 2002/04/15
[LBA03] Bekanntmachung über den Transport von Dangerous Goods-Training Requirements for Personnel Concerned
[LuftVG] Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
[LuftVZO] Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
[ReECDangGo] UN Model Regulations - UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods - Model Regulations
Glossar
IATA Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung - IATA (International Air Transport Association) ist der weltweit tätige Verband der Verkehrsfluggesellschaften.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?69726

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 00:54:39