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Die Akteure im Bereich der Schienenverkehrssicherheit

Erstellt am: 01.12.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Im Bereich der Schienenverkehrssicherheit sind zahlreiche Stellen an der Verbesserung und Gewährleistung bestehender Technologien und Vorschriften beteiligt. Bedeutende Akteure werden in dieser Karte dargestellt:

Ziel der Europäischen Union (EU) ist es, die Interoperabilität der auf dem europäischen Netz verkehrenden Züge zu erreichen und damit einhergehend eine hohe Wettbewerbsintensität bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau im Schienenverkehr zu gewährleisten. Im vierten Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission wird daher unter anderem die Etablierung eines übersichtlichen Zulassungsvorgangs angestrebt. Damit soll eine Kosten- und Zeitersparnis gegenüber den unterschiedlichen bestehenden und komplexen Genehmigungsverfahren erzielt werden. Die Kommission verspricht sich von dieser Maßnahme eine Erleichterung des Marktzugangs bei gleichzeitig erhöhtem Sicherheitsniveau. [EuKom13e, S. 9 f.]

Die seit Mitte 2006 bestehende European Railway Agency (ERA, dt. Europäische Eisenbahnagentur) fungiert als Koordinierungsstelle zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Gründung dieser Institution basierte auf dem Realisierungsziel eines länderübergreifenden integrierten Binnenmarktes mit Überwindung der technischen und betrieblichen Unterschiede zwischen den Eisenbahnsystemen der Mitgliedstaaten. Zu den Aufgabenbereichen der ERA gehört die Ausarbeitung gemeinsamer Sicherheitsnormen, die Schaffung eines einheitlichen Systems zur Überwachung des länderspezifischen Sicherheitsniveaus sowie die Verwaltung der Systematik zur Festlegung, Registrierung und Überwachung der "Technical Specification for Interoperability" (TSI, dt. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität).

Das im Jahr 1994 vom Bund als selbständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde errichtete Eisenbahn-Bundesamt (EBA)ist mit der Sicherheitsüberwachung des nationalen Schienenverkehrs in den Bereichen Stellwerke, Rangierdienst und Zugfahrdienst, der Zulassung von Schienenfahrzeugen und der fachlichen Untersuchung gefährlicher Ereignisse beauftragt, die aufgrund ihrer Gefahreneinstufung nicht in den Untersuchungsbereich der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes fallen. [Schw13a]

Die im Jahr 2008 durch das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, heute BMDV) eingerichtete Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) fungiert als organisatorisch und rechtlich unabhängige Institution, welche bei der Untersuchung von Unfällen die Neutralität gegenüber Fahrwegbetreiber, Eisenbahnunternehmen, entgelterhebenden Stellen, Zuweisungsstellen und sonstigen nicht Parteien zu garantieren hat. Das Aufgabenspektrum umfasst die Untersuchung schwerer Unfälle im Eisenbahnbetrieb, die Anfertigung und anschließende Veröffentlichung von Untersuchungsberichten sowie die Formulierung daraus resultierender Sicherheitsempfehlungen. [Doll12]

Der Deutsche Bahn AG Konzern (DB AG) als Betreiber der bundeseigenen Schieneninfrastruktur ist ebenfalls ein bedeutender Akteur im Bereich der Schienenverkehrssicherheit. Mit Umsetzung der Bahnreform liegt die Verantwortung für die Gefahrenabwehr seit 1994 in den Händen der Bundesländer und wird durch kommunale Brandschutzdienststellen entsprechend wahrgenommen. Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet die DB AG zur Durchführung eines sicheren Betriebes, den sicheren Bau von Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeugen und Zubehör sowie zur Erhaltung eines betriebssicheren Zustands. [Lüpk12, S. 17 ff.] Hieraus ergeben sich als Aufgabenfelder bspw. die Implementierung eines Sicherheitsmanagementsystems entsprechend der Richtlinie 2004/49/EG ("Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit"), die durch zahlreiche Kampanien der DB AG unterstützte Unfallprävention sowie ein Nachrüstprogramm für die Sicherheit von Tunneln mit mehr als 1000 Metern Länge in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. [2004/49/EG Artikel 9; EBA08; Krus02a, S. 41]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Betriebssicherheit im Schienenverkehr (Stand des Wissens: 04.04.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?60738
Literatur
[BMVBS09b] o. A. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Sicherheit in Eisenbahntunneln, 2009/03/12
[Doll12] Hartmut, D. Eisebahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes: Aufgaben und Organisation der EUB im Detail, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 06, Bahn Fachverlag GmbH, Berlin , 2012/06, ISBN/ISSN 0948-7263
[EuKom02b] o.A. Auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Eisenbahnraum, 2002
[EuKom13e] Europäische Kommission (Hrsg.) Das vierte Eisenbahnpaket - Vollendung des einheitlichen
europäischen Eisnebahnraums zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU, 2013/01
[Krus02a] Kruse, Klaus Brand- und Katastrophenschutz in Eisenbahntunneln, Ausgabe/Auflage Version 2.1, Frankfurt, 2002/02
[Lüpk12] von Lüpke, Alexander Betriebliche Überwachungsaufgaben bei der DB Netz AG, veröffentlicht in Deine Bahn, Bahn Fachverlag GmbH, Berlin, 2012/12, ISBN/ISSN 0948-7263
[Schw13a] Schweinsberg, Ralf Das Eisenbahn-Bundesamt - Aufgaben und Perspektiven, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 2013/12, Bahn Fachverlag GmbH, 2013, ISBN/ISSN 0948-7263
Weiterführende Literatur
[ERA09a] o. A. Annual Report 2008, 2009, ISBN/ISSN 1830-7612
[MüKü08] Mühleck, Karl-Heinz, Küpper, Johannes Die Europäische Sicherheitsrichtlinie - Umsetzung in nationales Recht und Bedeutung für die DB Fernverkehr AG, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 05/2008, Eisenbahn-Fachverlag GmbH / Mainz , 2008/05, ISBN/ISSN 0948-7263
[2004/49/EG] Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit
[AEG] Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
[EBA08] Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln
[EUV] Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
Glossar
Eisenbahnpaket Bei den Eisenbahnpaketen (eng. railway packages) handelt es sich um eine Zusammenfassung von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die sich u. a. mit dem Zugang zum Schienengüterverkehrsnetz, der Liberalisierung des Güterverkehrs sowie mit Fahrgastrechten befassen. Bisher wurden vier Eisenbahnpakete erlassen, von denen das erste im Jahr 2001 verabschiedet wurde und das vierte im Januar 2013.
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
Technical Specification for Interoperability Die Technical Specification for Interoperability (TSI) machen für Teilsysteme bzw. Teile von Teilsystemen der transeuropäischen (Hochgeschwindikgkeits-)Eisenbahnsysteme Vorgaben, um deren grundsätzliche (technische) Eignung sowie die Kompabilität untereinander zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um eine unionsrechtliche, technische Vorschrift der Europäischen Kommission.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?67728

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 08:05:30