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Notfallmanagement im Schienenverkehr

Erstellt am: 28.11.2003 | Stand des Wissens: 12.04.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Im Zuge der Bahnreform in der Bundesrepublik Deutschland wurden 1993/94 die damaligen Sondervermögen der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) in das privatrechtliche Unternehmen Deutsche Bahn AG Konzern (DB AG) überführt. Dies hatte auch eine gesetzmäßig verankerte Änderung der Zuständigkeiten bei der Gefahrenabwehr zur Folge [Vogt04].
Vor der Bahnreform waren die DB und die DR selbst für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zuständig, dies betraf jedoch nur den vorbeugenden Brandschutz. Beim abwehrenden Brandschutz waren die örtlichen Feuerwehren zur Amtshilfe verpflichtet. Seit Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) am 1. Januar 1994 ist die Verantwortung zur Gefahrenabwehr nun auf die Bundesländer übergegangen und wird dort von den kommunalen Brandschutzdienststellen wahrgenommen, wodurch eine historisch bedingte, aus internationaler Sicht ungewöhnliche Regelung beendet wurde [Vogt04].
Allerdings sind alle Eisenbahnunternehmen gemäß § 4 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verpflichtet, "an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken" [AEG]. Dies bedeutet, dass die Gefahrenabwehr dem Schienenverkehr nicht in gleicher Weise wie dem Verkehrsträger Straße als kostenfreie Dienstleistung der zuständigen Landesbehörden angeboten wird. In Bezug auf die DB AG wurde der genannte gesetzliche Mitwirkungsauftrag im Jahr 1998 durch eine Vereinbarung zwischen den Innenministern der Bundesländer und der DB AG konkretisiert [Bieg02, S. 361 ff.]. Die in diesem Rahmen getroffenen Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeiten beim Brandschutz und der technischen Hilfeleistung bilden die Grundlage für das heutige Notfallmanagement der Konzernunternehmen der DB AG. Darüber hinaus fordert die EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG sowohl von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) als auch von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems, das unter anderem sicherstellt, dass gefährliche Ereignisse gemeldet, untersucht und ausgewertet werden. Überdies ergeben sich aus EU-rechtlichen Vorgaben weitergehende Erfordernisse an das Notfallmanagement und den Brandschutz. Maßgeblichen Einfluss haben hier die technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI), insbesondere "Safety in Railway Tunnels (SRT)" sowie "Rolling Stock (RST)". [Bieg09]

Notfallmanagement der DB AG
Vor dem Hintergrund, dass sich die Einsatzbedingungen für Rettungskräfte im Falle der Eisenbahn aufgrund systemspezifischer Eigenschaften wesentlich von denen des Straßenverkehrs unterscheiden, kommen dem Notfallmanagement der DB AG primär Aufgaben zu. Diese erfüllen sowohl vorbeugende als auch, im Falle eines Ereigniseintritts, abwehrende Aufgaben:
  • Sicherstellung einer schnellstmöglichen Alarmierung von Rettungskräften im Ereignisfall durch Einrichtung zentraler Meldestellen und Besetzung dieser Stellen mit qualifiziertem Personal. Seitens der DB Netz AG wird dies beispielsweise mittels entsprechend ausgestatteter Notfallleitstellen sichergestellt. Die DB Station&Service AG hat für diesen Zweck sogenannte 3-S-Zentralen eingerichtet.
  • Die bahnbetriebliche Fachberatung der Rettungs- und Einsatzkräfte wird durch den Notfallmanager gewährleistet, der von dem jeweils verantwortlichen EIU gestellt wird und die unternehmensseitige Einsatzleitung übernimmt [Schr02, S. 482]. Zu diesem Zweck ist er den anwesenden Mitarbeitern sämtlicher Eisenbahnunternehmen gegenüber weisungsbefugt. Um der mit den Bundesländern vereinbarten Forderung nach der persönlichen Verfügbarkeit am Unfallort binnen maximal 30 Minuten entsprechen zu können, hat die DB Netz AG ihr Streckennetz in 172 Notfallbezirke unterteilt, welchen jeweils ein Notfallmanager vorsteht. Eine detaillierte Darstellung der seitens des Notfallmanagers wahrzunehmenden Aufgaben ist inh in Enge07a, S. 47 ff. zu finden.
  • Zum Schutz der Einsatzkräfte vor Gefahren des Eisenbahnbetriebs sind am Ereignisort entsprechende Maßnahmen zu treffen, die zum Beispiel die fahrdienstliche Sperrung von Gleisen und die Ausschaltung und Bahnerdung der Oberleitung umfassen. Auch dieses Vorgehen wird durch den Notfallmanager des EIU koordiniert.
  • Im Rahmen der Einsatzunterstützung ist der jeweilige Fahrwegbetreiber verpflichtet, den betroffenen Kommunen geeignetes Kartenmaterial sowie eisenbahntypisches Rettungsgerät zu stellen, das ein exaktes Auffinden des Ereignisortes ermöglicht und die Fremdrettung im Umfeld von Schienenverkehrsunfällen erleichtert. Neben Rollpaletten, die einen zügigen Transport von Einsatzmitteln im Bereich der Gleisanlagen ermöglichen, kann dies auch die Vorhaltung von Rettungszügen, beziehungsweise Zwei-Wege-Löschfahrzeugen sein. [DBAG03p, S. 60 ff. und S. 66 ff.; DBAG09b, S. 21 ff.]
  • Um im Zuge eines gefährlichen Ereignisses effektiv agieren zu können, umfasst das Notfallmanagement der DB AG Aktivitäten zur Schulung von Einsatzkräften sowie die mindestens jährliche Durchführung von Notfallübungen unter Feuerwehr- und Rettungsdienstbeteiligung. Darüber hinaus betreibt die DB Netz AG in Kassel ein spezialisiertes Ausbildungszentrum, welches vornehmlich der umfassenden Qualifizierung der Notfallmanager und des Notleitstellenpersonals dient. [Vogt04; Bieg09, S. 6 f.]
Für den Bereich der DB AG werden alle Maßnahmen zu gefährlichen Unregelmäßigkeiten, Unfällen, Krisen und Katastrophen in der Konzernrichtlinie 423 "Notfallmanagement, Brandschutz" geregelt. In den einzelnen Modulen "wird für alle Anwender eine einheitliche Verfahrensweise der anlagen- und fahrzeugtechnischen Vorgaben, der organisatorischen Vorsorge und Handlungen am Ereignisort sowie die Abwicklung der Meldungen, der Untersuchungen und der statistischen Erfassung bei Notfällen vorgegeben" [DBNAG97, Modul 423.0101 S. 1]. Diese Notfallmanagement-Regelungen gelten für alle auf der Eisenbahninfrastruktur der DB AG verkehrenden EVU. Die in der Konzernrichtlinie aufgeführten Aufgaben sind vom jeweiligen Unternehmen eigenverantwortlich umzusetzen.
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IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Betriebssicherheit im Schienenverkehr (Stand des Wissens: 04.04.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?60738
Literatur
[Bieg02] Bieger, Klaus-Jürgen Gefahrenabwehr bei der Deutschen Bahn AG, veröffentlicht in Deine Bahn, Eisenbahn-Fachverlag GmbH Redaktion "Deine Bahn" Postfach 2330 55013 Mainz, 2002/06
[Bieg09] Bieger, Klaus-Jürgen Notfallmanagement und Brandschutz - Gefahrenabwehr ist ein zentrales Thema, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 11/2009, Eisenbahn-Fachverlag GmbH / Mainz, 2009, ISBN/ISSN 0948-7263
[DBAG03p] Kruse, Klaus Brand- und Katastrophenschutz in Eisenbahntunneln, Frankfurt, 2003/08
[DBAG09b] Bieger, Klaus-Jürgen Sicherheitskonzepte für Eisenbahntunnel, 2009/06/09
[DBNAG97] DB Netz AG Richtlinie 423 - Brand- und Katastrophensuchtz in Eisenbahntunneln, 1997/11/21
[Enge07a] Engelmann, Franz Notfallmanagement bei der Deutsche Bahn AG, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 03/2007, Eisenbahn-Fachverlag GmbH / Mainz, 2007, ISBN/ISSN 0948-7263
[KuSc01] Kuntze, Peter, Schmitt, Anton Geoinformationen sind ein herausragendes Wirtschaftsgut, veröffentlicht in Der Eisenbahningenieur, Ausgabe/Auflage 04, Tetzlaff Verlag, 2001, ISBN/ISSN 0013-2810
[Schr02] Schramm, Uwe Das Notfallmanagement der DB Station&Service AG, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 08, 2002
[Vogt04] Vogt, Konrad Das Notfallmanagement der Bahn, veröffentlicht in Deutsche Verkehrs-Zeitung, Ausgabe/Auflage 21, Deutscher Verkehrs-Verlag , 2004/02/21
Rechtsvorschriften
[2004/49/EG] Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit
[AEG] Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Glossar
Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Gemäß § 2 Abs. 1 AEG sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
Technical Specification for Interoperability Die Technical Specification for Interoperability (TSI) machen für Teilsysteme bzw. Teile von Teilsystemen der transeuropäischen (Hochgeschwindikgkeits-)Eisenbahnsysteme Vorgaben, um deren grundsätzliche (technische) Eignung sowie die Kompabilität untereinander zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um eine unionsrechtliche, technische Vorschrift der Europäischen Kommission.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Zur Erhaltung des Schienennetzes zählen Maßnahmen zur Instandhaltung und für die Durchführung von Ersatzinvestitionen. Grundsätzlich tragen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen die dabei anfallenden Kosten, werden aber nach der LuFV vom Bund mit einem bestimmten Betrag jährlich unterstützt.
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?67223

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 21:41:08