Verkehrsspezifika bei Events
Erstellt am: 24.11.2003 | Stand des Wissens: 22.11.2018
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TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Auseinandersetzung mit verkehrlichen Aspekten in der Planung von Events spielt in der Regel nur bei großen Events eine Rolle. Dabei spielt vor allem die Verkehrslenkung bzw. -steuerung zur möglichst schnellen Abwicklung des Pkw-Verkehrs eine zentrale Rolle. Verkehrsabhängige Lichtsignalsteuerungen, dynamische Wegweisungen und Parkleitsysteme zählen hier zu den zentralen Ansätzen. Allgemein müssen folgende Aspekte beachtet werden [Hama04, S. 181; vgl. Hein04a, S. 54 ff.]:
- die Aufrechterhaltung des allgemeinen Verkehrs (fließender Verkehr, Anliegerverkehr der Wohnbevölkerung, Lieferverkehr),
- die Heranführung des Veranstaltungsverkehrs (auch der Fußgänger),
- die Unterbringung des Veranstaltungsverkehrs (ruhender Verkehr),
- das Abführen des Veranstaltungsverkehrs,
- die Sicherstellung der Rettungsdienste und
- der Schutz vor terroristischen Anschlägen sowie speziell der Schutz von Stars und Prominenten.
Ansätze, die den An- und Abreiseverkehr unter Komfortaspekten als "Teil des Events" einbeziehen, sind dagegen kaum verbreitet. Möglichkeiten bestehen hier vor allem bei Sonderzügen, Busreisen und der Gestaltung von Zwischenzielen bis hin zu Ferienstraßen [DiSc04]. Die Gestaltung von Reiseketten unter einem neuen Verständnis von Events könnte in den Markt des Eventtourismus eingebracht werden [Ifmo03, S. 227 ff.]. Hierzu scheinen Raumpartnerschaften und Netzwerke ein wichtiges und belebendes Element zur Gestaltung und Umsetzung des Mobilitätsmanagements im Tourismus zu sein [Groß05]. Die verschiedenen verkehrlichen Aspekte, die Ansätze für Handlungsoptionen bei Events bieten, sind in Abbildung 1 dargestellt.

Mit Maßnahmen im Autoverkehr (Fahrgemeinschaften), Radverkehr (Abstellanlagen) und im ÖPNV (vor allem Kombitickets, Shuttle-Busse zum Bahnhof) lässt sich eine Reduzierung des Pkw-Aufkommens erreichen. Bei peripheren Lagen sind einer Erhöhung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs jedoch enge Grenzen gesetzt [Küch97].