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Verwaltungsrichtlinie - Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb

Erstellt am: 24.10.2003 | Stand des Wissens: 24.10.2003
Zitiert als:   [EBA01a]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   EBA
Datum des Inkrafttretens:   2001/09/12
Diese Regeln werden als Verwaltungsrichtlinien für die fachliche Untersuchung für die Störung im Eisenbahnbetrieb gem. §3 Abs. 4 Nr. 7 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (EVerkVerwG) vom 27.12.1993 (BGBI. I S.2378, 2394) angeführt. Sie stellen im Vorfeld getroffene dienstliche Weisungen dar und sind für den internen Bereich des Eisenbahn-Bundesamtes unmittelbar verbindlich. Die Regelungen dienen dem Ziel, eine einheitliche Verwaltungsausübung sicherzustellen

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?62866

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 04:00:42