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Richtlinie 95/19/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn und die Berechnung von Wegeentgelten (95/19/EG)

Erstellt am: 03.09.2002 | Stand des Wissens: 24.02.2017
Zitiert als:   [95/19/EG]
Art:   Richtlinie
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Rat der Europäischen Union / Europäisches Parlament
Datum des Inkrafttretens:   1995/06/19
Laufzeit:   2001/02/26
bekanntgegeben im

ABl. L 143 vom 27.06.1995, S. 75-78

aufgehoben durch

Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung

bekanntgegeben im ABl. L 75 vom 15.03.2001

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?6237

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 10:35:30