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Maßnahmen auf betrieblicher Ebene für Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr

Erstellt am: 15.10.2003 | Stand des Wissens: 21.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Mit der Unterstützung der Betriebe bestehen im Berufsverkehr besonders gute Voraussetzungen eine verträglichere Gestaltung des Verkehrsgeschehens mit Hilfe von Fahrgemeinschaften zu erreichen [LWFB03, VCD96, BVWe01]. Mit dem Setzen günstiger Rahmenbedingungen kommt den Betrieben eine Schlüsselfunktion beim Erfolg von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr zu.

Einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Bildung von Fahrgemeinschaften haben die Arbeitszeiten in den Betrieben. Sie können sowohl die Bildung von Fahrgemeinschaften fördern als auch diese erschweren [Reinke85, DHHK98].

Am effektivsten können Fahrgemeinschaften über Initiativen des Arbeitgebers gefördert werden [DfT02]. Die durch den Betrieb bereit gestellten Privilegien für die Teilnehmer von Fahrgemeinschaften sind vielfältiger Art. Von Belang sind hierbei für Fahrgemeinschaften vor allem [Schä02, RoMe99]:
  • organisatorische Maßnahmen (Vermittlung von Fahrgemeinschaften, separate Stellplätze, Heimfahrtgarantie, Lieferservices, Bereitstellung von Fahrzeugen),
  • informatorische Maßnahmen (Versicherungsfragen, Kennenlernpartys, Auswirkungen von Verkehr, Chancen von Fahrgemeinschaften) und
  • finanzielle Maßnahmen (reduzierte Parkgebühren, Fahrtkostenzuschüsse).
Auch Gruppen von Unternehmen an einem Standort, wie ein Gewerbepark oder ähnlich, können aktiv werden. Generell wird ein Mobilitätsmanager aus der Stadt oder die Unterstützung der Industrie- und Handelskammer (IHK) benötigt.

Bevorzugtes Parken für Fahrgemeinschaften an günstig gelegenen Parkplätzen hat sich in der Vergangenheit als das wirksamste Mittel zur Förderung von Fahrgemeinschaften herausgestellt.

Wichtig für die generelle Akzeptanz von Fahrgemeinschaften ist auch die sogenannte Heimfahrgarantie bei der der Arbeitgeber die Heimfahrt unterstützt für den Fall, dass die "normale" Fahrgemeinschaft nicht zur Verfügung steht.

Aus dem Bereich des Mobilitätsmanagement sind viele Beispiele guter Praxis zur Förderung von betrieblichen Fahrgemeinschaften bekannt. Diese sind europaweit gut dokumentiert [DfT02].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr (Stand des Wissens: 21.06.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56871
Literatur
[BVWe01] Bruns, Hans-Ludwig, Vennefrohne, Klaus, Welk, Lars Mobilitätsmanagement in der betrieblichen Praxis, 2001
[DfT02] Cairns, Sally , Davies, Adrian , Newson, Carey , Swiderska, Camilla Making travel plans work: Research report, London, 2002/07
[DHHK98] H. Dürholt , R. Hamacher , H. Hautzinger , B. Krämer , L. Neumann , Th. Pischner , B. Schaaf Strategien zur Erhöhung des Besetzungsgrades im Pkw-Verkehr, Heilbronn, 1998/06
[LWFB03] Beckmann, Klaus, Finke, Timo, Krug, Stephan, Langweg, Armin, Meinhard, Dirk, Witte, Andreas Mobilitätsmanagement in Deutschland und im Ausland, Stand von Theorie und Praxis, Aachen, 2003, ISBN/ISSN 3-88354-145-1
[Reinke85] Reinke, Volkmar Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - Möglichkeiten und Grenzen der Förderung, Dortmund, 1985, ISBN/ISSN 3-88211-050-3
[RoMe99] Roider, Oliver, Meschnik, Michael, Sammer, Gerd, ICARO - Ein EU-Forschungsprojekt am Beispiel "Fahrgemeinschaften in Salzburg", veröffentlicht in Schnittstellen im Mobilitätsmanagement, Ausgabe/Auflage 1, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur Gutenbergstraße 59, 44139 Dortmund, 2000, ISBN/ISSN 3-929797-60-7
[Schä02] Schäfer, Marco Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - in Deutschland auch in Zukunft nur die Nische in der Nische?, veröffentlicht in Planungsrundschau, Ausgabe/Auflage Ausgabe 05, Cottbus , 2002
[VCD96] Büro für Verkehrsökologie, Schäfer-Breede, Klaus Mobilitätsmanagement in Betrieb und Verwaltung, veröffentlicht in VCD Materialien, Ausgabe/Auflage 1. , Verkehrsclub Deutschland VCD e.V. Eifelstraße 2, 53119 Bonn, 1996
Glossar
Industrie- und Handelskammer (IHK) Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Mit Ausnahme des Handwerks (Handwerkskammern), sind sie als regionale Selbstverwaltungsorganisationen mit Pflichtmitgliedschaften aller gewerblicher Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks organisiert. Die IHK haben die Aufgabe das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956). Die 83 deutschen IHK sind bundesweit im Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) zusammengeschlossen. Sie können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, begründen und unterhalten; außerdem können sie Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung treffen (sie führen die Lehrlingsrolle für kaufmännische und gewerbliche Lehrlinge und nehmen in diesem Bereich die Lehrabschlussprüfungen ab). Ihnen obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?60819

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 22:15:56