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Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen (Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung - LuftEBV)

Erstellt am: 07.10.2003 | Stand des Wissens: 30.12.2020
Zitiert als:   [LuftEBV]
Art:   Verordnung
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Deutscher Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   2008/02/22
Internet-Quelle:   gesetze-im-internet.de/ (30.12.2020)
Die Rechtsverordnung regelt den Betrieb von elektronischen Geräten an Bord von Flugzeugen, die nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind. Hierzu gehören beispielsweise alle von Passagieren mitgebrachten Elektrogeräte, wie beispielsweise Musikabspielgeräte, Mobiltelefone oder Computer.
Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung vom 22. Februar 2008 (BGBl. I S. 266).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?59736

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 17:25:45