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Radverkehrsführung an Kreisverkehren

Erstellt am: 26.09.2003 | Stand des Wissens: 05.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Kreisverkehrsplätze erleben in Deutschland seit den 80er Jahren insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften eine Renaissance. Es existieren verschiedene Ausführungen für Kreisverkehre. Minikreisverkehre besitzen bei einem Außendurchmesser von 13 bis 22 Metern eine überfahrbare Kreisinsel. Kleine Kreisverkehre mit 26 bis 40 Metern Außendurchmesser weisen einstreifige Kreisfahrbahn sowie Zu- und Ausfahrten auf. Kleine Kreisverkehre, die zweistreifig befahren werden, besitzen einen Außendurchmesser von bis zu 60 Metern. Es empfiehlt sich große Kreisverkehre mit mehr als 50 Metern Außendurchmesser mit einer Lichtsignalanlage zu betreiben [ERA10].
Als Radverkehrsführung kommt die Führung auf der Fahrbahn oder auf Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen in Frage. Jedoch entstehen bei letztgenannter Möglichkeit zusätzliche Konfliktstellen bei der Überquerung der Knotenpunktarme, weshalb besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Ausbildung dieser Überquerungsstellen gelegt werden muss [ERA10]. Während zu den Auswirkungen kleiner Kreisverkehrsplätze auf die Verkehrssicherheit des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie zum Verkehrsablauf weitgehend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, ist dies für den Radverkehr bislang nur unzureichend der Fall. Aus diesem Grund wurde hierzu in der Vergangenheit verstärkt Forschungsarbeit geleistet [BMVBW00j].
Bei einer Unfallanalyse [BMVBW00j] von Kreisverkehrsplätzen zeigte sich, dass Radfahrerunfälle nur einen Anteil von 13 Prozent aller Unfälle besitzen, wobei der Anteil von Unfällen mit Personenschäden einen Anteil von 42 Prozent ausmacht. Daraus folgt, dass das Verletzungsrisiko bei Radverkehrsunfällen überproportional groß ist. Dies gilt insbesondere für Linksabbieger an Kreisverkehrsplätzen mit nicht abgesetzten Radfahrerfurten. Die Wartepflicht für Radfahrer an Kreisverkehrsplätzen mit abgesetzten Radfahrerfurten zeigt keine Auswirkungen auf das Unfallgeschehen [Halle99; BMVBW00j].
Während Knotenpunkte oder gering abgesetzten Radfahrerfurten eine ungünstige Unfalldichte aufweisen, ist die Unfalldichte bei weit abgesetzten Radfahrerfurten (6,00 Meter) erheblich günstiger einzustufen. Dies ist auch bei Kreisverkehrsplätzen mit Radverkehr auf der Fahrbahn der Fall, die wiederum gegenüber solchen mit mittel abgesetzten Furten eine um 80 Prozent höhere Unfalldichte besitzen. An hochbelasteten Kreisverkehrsplätzen mit Radfahrerführung auf der Fahrbahn verunglücken Radfahrer vielfach auf den Überquerungsstellen für Fußgänger, da viele Radfahrer "ihre" Führung nicht akzeptieren. Kleine Kreisverkehrsplätzen gelten generell als eine für Radfahrer sichere Knotenpunktart [Halle99; BMVBW00j].
Hieraus ergeben sich folgende Einsatzkriterien und Entwurfsempfehlungen für die Radverkehrsführung an innerörtlichen Kreisverkehrsplätzen [Halle99; BMVBW00j]:
  • Bei schwacher bis mittlerer Belastung im Kraftfahrzeugverkehr kann eine Führung von Radfahrern auf der Fahrbahn als eine sichere Lösung bezeichnet werden. Ist das Verkehrsaufkommen stärker (ab 15.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden (Kfz/24h)), sollte diese Lösung ausschließlich dann zum Einsatz kommen, wenn der Radverkehr bereits in den Zufahrten auf Fahrbahnniveau geführt wird.
  • Bei einer Führung beider Verkehrsmittel (Rad und MIV) im selben Verkehrsraum kommen geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen besondere Bedeutung zu.
  • Schutzstreifen bieten für Radfahrer im Zufahrtsbereich eine sichere Lösung und ermöglichen insbesondere bei häufigem Rückstau des MIV eine Stauumfahrung auf der Fahrbahn. Die Errichtung eines Schutzstreifens sollte im Kontext mit den im Zufahrtsbereich angeordneten Radwegen erfolgen. Auf der Kreisfahrbahn selbst ist aus Sicherheitsgründen auf Schutzstreifen zu verzichten.
  • Eine Wartepflicht für Radfahrer sollte innerorts nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Die Radfahrerfurt sollte mindestens 4,00 Meter abgesetzt sein.
Kleine Kreisverkehrsplätze bieten für den Radverkehr eine sichere Lösung, da sie im Gegensatz zu den vergleichbaren Einmündungen an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten im Hinblick auf die Radwegeführung eine erheblich geringere Unfalldichte aufweisen. Die sicherste Führungsform ist die bevorrechtigte Führung auf Radwegen. Unter der Voraussetzung einer durch die Entwurfsausbildung in den Zufahrtsbereichen bedingten guten Akzeptanz des Mischverkehrs stellt auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn eine sichere Lösung dar. Allerdings schwindet die Akzeptanz dieser Führungsform bei starkem Verkehrsaufkommen erheblich [Halle99; BMVBW00j].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Radverkehrsanlagen (Stand des Wissens: 05.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?300774
Literatur
[BMVBW00j] Haller, Wolfgang , Lange, Johannes , et al., Alrutz, Dankmar, Dipl. Ing. Fußgänger- und Radverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen, veröffentlicht in Forschung, Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Ausgabe/Auflage Heft 793, Bundesdruckerei GmbH Bonn, 2000/01/01, ISBN/ISSN 3-934458-17-3
[ERA10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), FGSV Verlag 2010, 2010, ISBN/ISSN 978-3-941790-63-6
[Halle99] Haller, Wolfgang, Dr.-Ing. , Lange, Johannes, Dr.-Ing. , Stellmacher-Hein, Dipl.-Geograph, Alrutz, Dankmar, Dipl. Ing. Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern an kleinen Kreisverkehrsplätzen, veröffentlicht in Straßenverkehrstechnik, Ausgabe/Auflage 10, 1999/10
Weiterführende Literatur
[FGSV21c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.) Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten, Ausgabe/Auflage 2021, 2021
[FGSV21b] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Hinweise zur einheitlichen Bewertung von Radverkehrsanlagen, 2021
[TUD2011] Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List", Schiller, C. (Projektleiter), Zimmermann, F., Bohle, W. (Bearbeiter) Hochrechnungsmodell von Stichprobenzählungen für den Radverkehr - Abschlussbericht, Dresden, 2011/10/31
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Mischbetrieb
Als Mischbetrieb (auch: Mischverkehr, gemischter Verkehr) wird der Betrieb mit unterschiedlichen Fahrzeugen auf demselben Fahrweg bzw. im selben Verkehrsraum bezeichnet. Beispielhaft kann hier die gemeinsamen Nutzung von Eisenbahnstrecken durch Reise- und Güterzüge oder auch des Straßenraums durch Straßenbahnen und Kfz genannt werden.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?58065

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 14:31:26