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Fahrradbus als spezielles Produkt zur Verknüpfung des ÖPNV mit dem nichtmotorisierten Verkehr

Erstellt am: 25.09.2003 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Busse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bieten oft weniger Platz für die Mitnahme von Fahrrädern als schienengebundene Fahrzeuge. Die Fahrradmitnahme ist in Bussen auch deutlich öfter nicht gestattet. Auf Strecken mit großem Bedarf an Fahrradmitnahmemöglichkeiten (zum Beispiel Steigungsstrecken, touristische Ziele) werden deshalb umgerüstete Busse oder Fahrradanhänger beziehungsweise -gepäckträger als Fahrradbusse eingesetzt, die die Fahrradmitnahme vereinfachen sollen. Je nach Bedarf können diese Angebote auf die Sommermonate und teilweise auf Wochenenden beschränkt sein. Unterschiedlich geregelt sind die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, zum Teil kann an allen Haltestellen ein- und ausgestiegen werden, bei anderen Linien ist sie nur an ausgewählten Haltestellen möglich [LeitfInterde10, Brach92a].
Für die Umrüstung von Bussen gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Hansestadt Rostock wurden spezielle Busse mit einem größeren Auffangraum für Fahrräder angeschafft, um speziell der hohen Nachfrage bei der Warnowquerung gerecht zu werden. Dabei können Stellflächen für 12 Fahrräder angeboten werden. Die Besonderheit hierbei ist, dass 10 Klappsitze eine flexible Nutzung des Fahrzeugbereiches ermöglichen. Im RegioRadler Hunsrück gibt es Aufhängevorrichtungen für 20 Fahrräder, der Ein- und Ausstieg ist an allen Haltestellen möglich. Über die Golden Gate Bridge in San Francisco verkehrt ein Bus mit einem "Schubladensystem" im Gepäckraum, in dem die Fahrräder sicher verstaut werden können [Interde10].
Ein Fahrradanhänger wird zum Beispiel im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) als Tourismusangebot an ausgewählten Linienbussen eingesetzt (siehe Abbildung 1). Zwischen März und November können an Wochenenden und Feiertagen 20 Fahrräder mitgenommen werden, der Ein- und Ausstieg ist an allen Haltestellen möglich. Das Auf- und Abladen der Fahrräder übernimmt der Busfahrer, dadurch entstehen jedoch deutliche Fahrzeitverluste, weshalb der Einsatz im alltäglichen Stadtbusverkehr nicht sinnvoll wäre [LeitfInterde10]. Im Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) gibt es bei einer Freizeitbuslinie einen Heckgepäckträger für vier Fahrräder [Interde10].

FahrradBUS - Radanhänger im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)Abb. 1: FahrradBUS - Radanhänger im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) [LeitfInterde10]

Für die Verkehrsunternehmen bietet die Fahrradmitnahme vor allem eine Imageförderung. Der Fahrrad-Express der Stadtwerke Wiesbaden rechnete sich aufgrund des doppelten Personalaufwandes nicht unmittelbar, er wurde allerdings aufgrund der sehr guten Resonanz in der Presse und in der Öffentlichkeit als Werbemaßnahme aufrechterhalten [Brach92a].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Vernetzung des nichtmotorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV (Stand des Wissens: 01.03.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301025
Literatur
[Brach92a] Bracher, Tilmann Maßnahmen zur Integration von ÖPNV und Fahrradverkehr Teil II, veröffentlicht in Verkehr und Technik, Ausgabe/Auflage Heft 6, 1992/06
[Interde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, Gerd-Axel, Aurich, Tanja, Böhmer, Thomas, Klotzsch, Jeannette, Pitrone, Anne Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung. Analysen, Strategien und Maßnahmen einer integrierten Förderung in Städten, 2010
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?57920

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 17:03:14