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Kosten und Tarife des Carsharings

Erstellt am: 18.09.2003 | Stand des Wissens: 10.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die beim Carsharing für den Nutzer anfallenden Kosten teilen sich in einmalige, fixe und variable Kosten auf.

Die einmaligen Kosten bestehen aus einer Anmeldegebühr und selten auch aus einer Kaution, die der Nutzer am Ende seiner Mitgliedschaft zurückerhält. Sie dienen den Carsharing-Organisationen unter anderem als Kapitalstock zur Beschaffung von neuen Fahrzeugen und zur Systemeinrichtung. Diese Kosten schwanken zwischen den einzelnen Carsharing-Anbietern.

Fixe Kosten, die fahrtenunabhängig sind, fallen in der Regel in Form eines monatlichen Mitgliedsbeitrages an. Über sie werden unter anderem laufende Kosten der Bereitstellung und Kundenbetreuung abgedeckt [Ber16].

Variable Kosten (Mietpreise) fallen bei jeder Nutzung an. Sie sind sowohl kilometer- als auch stundenabhängig, wobei die Kosten für Treibstoff, Versicherung, Reparatur und Wartung inbegriffen sind. Die Tarife variieren je nach Fahrzeugkategorie und Uhrzeit der Buchung. Free-Floating Anbieter rechnen meist pro gefahrene Minute ab und die stationären Anbieter hingegen pro gebuchte Stunde und Kilometer [Cars18]. Die stationsbasierten Angebote sind preiswerter als das reine Free-Floating [bcs17b].
Um eine möglichst nutzungsabhängige und -steuernde Kostenzuordnung zu realisieren, überwiegen variable Kosten gegenüber den relativ geringen fixen Kosten. Für Wenig- und Gelegenheitsfahrer ist Carsharing daher bis zu einer Fahrleistung bis zu 10.000 Kilometern pro Jahr günstiger als ein eigenes Auto zu besitzen [bcs17b].
Es können zusätzliche Kosten beim Carsharing für eine verspätete Rückgabe, Strafzettel, Beschädigungen, Verschmutzungen und telefonische Buchung entstehen [Bmub21]. 

Die einzelnen Anbieter werben teilweise mit speziellen Tarifen, um so Anreize für einzelne Nutzergruppen zu schaffen. So gibt es spezielle Tages- und Wochentarife, Wenig- und Vielfahrertarife sowie Studierendenrabatte. Es bestehen Vergünstigungen durch Kooperationen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Autovermietungen und Unternehmen [Koss02, S. 69ff.]. Einige Anbieter verzichten bei bestimmten Tarifoptionen auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag, wobei bei diesen Tarifen die variablen Kosten dann dementsprechend höher sind. Bei Kooperationen mit ÖPNV-Unternehmen fällt beispielsweise für ÖPNV-Zeitkartenkunden beim Carsharing nur die Hälfte der Kaution und der Aufnahmegebühr an.
Keine Kosten fallen beim Carsharing - im Vergleich zu einem eigenen Fahrzeug - für Anschaffung, Steuern, Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reifenwechsel, Reparaturen, Reinigung und Stellplatz an.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Carsharing (Stand des Wissens: 20.02.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56435
Literatur
[bcs17b] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Bis zu einer Fahrleistung von 10.000 Kilometern ist CarSharing auf jeden Fall günstiger, 2017/01
[Ber16] Berlin Online Stadtportal GmbH & Co. KG (Hrsg.) Carsharing: Vor- und Nachteile des Gemeinschaftsautos, 2016/09/23
[Cars18] Carsharing-News.de (Hrsg.) Carsharing-Kosten, 2018/02/01
[Koss02] Koss, Reinhard Car-Sharing als Beitrag zur Lösung der verkehrs- und umweltpolitischen Krise?, Verlag für Wissenschaft und Forschung GmbH, Berlin, 2002
Weiterführende Literatur
[Stutz01] Stutzbach , Raabe , Pfriem , Becker Machbarkeitsstudie zum Forschungsvorhaben "Carsharing in der Fläche", Oldenburg/Dresden, 2001
[Pete95] Markus Petersen Ökonomische Analyse des Car-Sharing, Wiesbaden, 1995
[Wilk02] Wilke, Georg Professionalisiertes Car-Sharing im Dilemma Ökologie/Ökonomie, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage 54, 2002/12
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?56892

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 02:45:34