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Regulierung und Standardisierung

Erstellt am: 24.02.2023 | Stand des Wissens: 24.02.2023
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Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Im Hinblick auf den angestrebten Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird das Thema insbesondere auf politischer und wirtschaftlicher Ebene derzeit stark diskutiert. So unterliegen Strom- und Gasnetze beispielsweise einer besonderen Regulierung, da es sich um natürliche Monopole handelt. Natürliche Monopole entstehen durch subadditive Kostenfunktionen. Dies bedeutet, dass ein Anbieter das Gut (hier die Netzinfrastruktur) stets günstiger bereitstellen kann als mehrere Anbieter. Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs kann der Anbieter überhöhte Preise fordern. Um gegen den Marktmissbrauch vorzugehen, müssen natürliche Monopole besonders reguliert werden [BNetzA20].
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt den Rahmen für einen diskriminierungsfreien und fairen Wettbewerb in dem Bereich Energie. Nach der erstmaligen Ausweisung von Wasserstoffleitungen im Netzentwicklungsplan (NEP) 2020-2030 hat sich die BNetzA mit der Regulierung von Netzen für den Wasserstofftransport beschäftigt. Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 26. Juli 2021 gelten neue Bestimmungen für die Regulierung von Wasserstoffnetzen. Mit dieser Startregulierung können Netzbetreibende nun selbst entscheiden, ob sie weiterhin unreguliert bleiben oder sich einem (neu eingeführten) Regulierungssystem unterwerfen und damit sowohl ihre geplante als auch ihre bereits bestehende Infrastruktur auf Bedarfsgerechtigkeit überprüfen lassen. Weiterhin ist zukünftig eine Anpassung des rechtlichen Rahmens geplant, um eine gemeinsame Regulierung sowie Finanzierung der Gas- und Wasserstoffnetzinfrastruktur zu schaffen [Burc21].
Abseits der Verteilung des Wasserstoffs ist der eigentliche Betankungsvorgang von Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) in Deutschland einheitlich standardisiert. Wesentliche Aspekte der Standardisierung an Wasserstofftankstellen sind der Zugang, die Betankung und die Abrechnung. Der Zugang erfolgt in Deutschland über eine personalisierte H2-Tankkarte, über die Tankvorgänge abgerechnet werden können. Voraussetzung zur Erhaltung einer H2-Tankkarte ist die Teilnahme an einer Schulung zur Betankung. Diese wird benötigt, um sicherzustellen, dass Nutzende die Betankung mit dem gasförmigen Kraftstoff beherrschen. Der Verkaufspreis von Wasserstoff ist vorerst von den Betreibern der Wasserstofftankstellen und der Bundesregierung festgelegt worden, und beläuft sich an allen öffentlichen Tankstellen in Deutschland seit dem 7. Juni 2022 auf einheitlich 12,85 Euro pro Kilogramm[Leic22]. Mit einem Kilogramm Wasserstoff lassen sich etwa 100 Kilometer bewältigen. Somit können die Wasserstoff-Tankkosten mit dem Kraftstoffpreis von Verbrennern mithalten [LEKA19].
In der Wasserstofftankstellenverordnung (WTV ) werden neben allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen für öffentliche Wasserstofftankstellen insbesondere die technische Kommunikation zwischen Betankungsanlage und Fahrzeug (Betankungsprotokoll) sowie die Sicherheit des Füll- und Empfängerstutzens (Tankkupplung) durch entsprechende Standards des Deutschen Instituts für Normung (DIN) geregelt. Relevante Normen, auf welche verwiesen werden, sind DIN EN 17127 und DIN EN ISO 17268.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Klimaschutzpotenzial der Wasserstoffanwendung im Verkehrssektor (Stand des Wissens: 27.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?567750
Literatur
[BNetzA20] Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Hrsg.) Regulierung von Wasserstoffnetzen, 2020/07
[Burc21] von Burchard, Friedrich, Hansen, Malena Regulierung von Wasserstoffnetzen, quo vadis?, 2021
[Leic22] Leichsenring, Stefan Wasserstoff tanken wird teurer - Preis steigt von 9,50 auf 12,85 Euro, 2022/06/10
[LEKA19] Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Hrsg.) Leitfaden für die Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern, 2019/06
Rechtsvorschriften
[EnWG05] Energiewirtschaftsgesetz
[WTV19] Wasserstofftankstellenverordnung
Glossar
Wasserstoffwirtschaft
Eine vor allem auf dem Energieträger Wasserstoff beruhende Energiewirtschaft.
FCEV Brennstoffzellenfahrzeug; Die Brennstoffzelle fungiert als Energiewandler, der chemische in elektrische Energie umwandelt und damit die Batterie, bzw. indirekt den Elektromotor betreibt. Der optimale Energieträger ist Wasserstoff, der eine lokale emissionsfreie Mobilität ermöglicht.
H2 Wasserstoff ("H2" = grch.-lat. für hydrogenium "Wassererzeuger") ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 1. Wasserstoff stellt sowohl bezogen auf die Masse (75%) als auch bezogen auf die Zahl der Teilchen (91%) das häufigste aller im All vorkommenden Elemente dar. Wasserstoff ist ein farb- und geruchloses Gas welches in der Natur aufgrund der hohen Reaktivität nicht in seiner elementaren Form vorkommt. Wasserstoff liegt gebunden in Form von Erdöl und Erdgas, in Mineralien, in Biomasse, aber vorwiegend in Form von Wasser vor. Wasserstoff ist somit ein Sekundärenergieträger (Energiespeicher)und muss erst aus den oben genannten fossilen oder nicht fossilen Primärenergieträgern unter Einsatz von zusätzlicher Energie hergestellt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?567645

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 16:10:43